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Pressemitteilung vom 10.07.2014

Der Erich Schmidt Verlag gratuliert: Prof. Dr. Rainer Schlegel zum Vizepräsidenten des Bundessozialgerichts ernannt

Der Bundespräsident hat den Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Rainer Schlegel zum Vizepräsidenten des Bundessozialgerichts ernannt. Staatssekretär Jörg Asmussen überreichte ihm am 9. Juli 2014 die Ernennungsurkunde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Seine richterliche Laufbahn in der Sozialgerichtsbarkeit begann Prof. Dr. Schlegel 1987 am Sozialgericht Stuttgart. Es folgten Abordnungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundessozialgericht sowie nach seiner Ernennung als Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg an das Bundesverfassungsgericht. Nachdem Prof. Dr. Schlegel 1997 zum Richter am Bundessozialgericht ernannt wurde, war er zunächst dem 4. Senat (Gesetzliche Rentenversicherung) und anschließend dem für Versicherungspflicht und Beitragsrecht zuständigen 12. Senat zugeordnet. Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht am 1. August 2008 wirkte of. Dr. Schlegel zunächst in dem für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 4. Senat und ab Dezember 2009 im 5. Senat (Gesetzliche Rentenversicherung). Nach einem Wechsel in das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kehrte er im Januar 2014 zurück an das Bundessozialgericht und führt seither den Vorsitz im 9./10. Senat (u.a. Soziales Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht, Elterngeld) sowie im 11. Senat (Arbeitslosenversicherung) des Bundessozialgerichts. Daneben ist er seit 2009 Vorsitzender des Vorstands des Deutschen Sozialrechtsverbandes.

Prof. Dr. Schlegel ist Honorarprofessor an der Justus-Liebig-Universität Gießen und wissenschaftlich u.a. durch Vorträge zu sozial-, arbeits- und verfassungsrechtlichen Themen sowie zu Fragen des internationalen und europäischen Sozial- und Arbeitsrechts hervorgetreten. In diesem Tätigkeitsfeld hat er sich neben vielen anderen Themen mit der Bedeutung des Solidaritätsgedankens in der Sozialversicherung, der Indienstnahme des Arbeitgebers in der Sozialversicherung sowie dem Verhältnis von Subventionen im Arbeitsverhältnis und dem europarechtlichen Beihilfeverbot befasst.

Neben zahlreichen Veröffentlichungen im diesem Bereich ist er seit März 2008 vor allem auch Bandherausgeber des im Erich Schmidt Verlag erscheinenden Kommentars Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch SGB XI: Soziale Pflegeversicherung. Der Gesamtkommentar von Hauck/Noftz gilt seit vielen Jahren als Standardkommentierung des Sozialgesetzbuches und versteht sich als Erläuterungswerk für die tägliche Praxis. Neben den ausgewählten Bandherausgebern bürgt auch der exzellente Bearbeiterkreis für Sachkompetenz, Gründlichkeit und Ausgewogenheit. Aktuelle Kommentierungen und Gesetzestexte, begleitende Materialien sowie eine fundierte Einführung geben dem Nutzer stets eine sichere Entscheidungsgrundlage an die Hand. Informationen zu aktuellen sozial- und rechtspolitischen Entwicklungen runden jedes einzelne Werk für die Praxis ab.

Über den Erich Schmidt Verlag

Der Erich Schmidt Verlag zählt zu den führenden Fachverlagen im deutschen Sprachraum. 1924 gegründet, publiziert das Berliner Unternehmen heute crossmedial Fachinformationen in den Bereichen Recht, Wirtschaft, Steuern, Arbeitsschutz und Philologie. Mehr als 2.300 Titel umfasst das aktuelle Gesamtprogramm, davon etwa 400 in Form von Datenbanken, Zeitschriften, eJournals, Loseblattwerken und CD-ROMs. Neben Fachmedien für die Berufspraxis erscheinen im ESV vielfältige Angebote für Forschung und Lehre – online auch über die eLibrary ESV-Campus. Bedarfsgerecht zugeschnittene Datenbanken bündelt der Verlag auf der neuen Contentplattform ESV-Digital. Über die ESV-Akademie ist der Verlag zudem Veranstalter von Kongressen, Fachtagungen, Seminaren, Webinaren und Lehrgängen und pflegt vielseitige Kooperationen. Am Berliner Standort beschäftigt das Haus rund 125 Mitarbeiter.

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