Aktuelle Verschärfung des Arbeitsschutzrechts: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)
Rückblick: Webinar,Do 4. Februar 2021
Welche Maßnahmen durch die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ab sofort (Corona-ArbSchV vom 22. Januar 2021) zu beachten sind, erläutert Ihnen Dr. Hartmut Frenzel prägnant und praxisnah. Im Anschluss an seinen Vortrag erhalten Sie ausführlich Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Im Fokus u.a.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können.
Es gelten strengere betriebliche Arbeitsschutzregelungen für Abstände und Mund-Nasen-Schutz.
Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen.
In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.
Ihr Experte:
Dr. Hartmut H. Frenzel berät als Freiberufler bundesweit Unternehmen unterschiedlichster Branchen zu Betreiberpflichten, sei es Arbeitsschutz, Umweltschutz, Brandschutz oder Gefahrgut. Er hat sich als Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater e.V. den strengen BDU-Berufsgrundsätzen und den BDU-Qualitätsstandards unterworfen. Er ist zudem Verfasser zahlreicher Bücher und Fachaufsätze.
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