Die Königsdisziplin des Fundraisings
Um nachhaltig, unabhängig und wirkungsvoll Gutes tun zu können, sind steuerbegünstigte Organisationen seit jeher auf unterschiedliche Finanzierungsquellen angewiesen. Im ideellen Bereich lassen sich Einnahmenzuwächse angesichts eines weitgehend stabilen und fragmentierten Spendenaufkommens heute allerdings fast nur noch durch Erbschaften und Vermächtnisse generieren.
Mit Erbschaften und Schenkungen von über 100 Mrd. Euro im Jahr allein bei den steuerlich veranlagten Fällen wurde nach aktuellen Erhebungen des Statistischen Bundesamtes zuletzt ein neuer Höchststand erreicht – ein Trend, der angesichts der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung weiter anhalten dürfte.
Auch Vereine und Stiftungen können von der Erbschaftswelle profitieren – dafür müssen sie jedoch konkret letztwillig bedacht werden. Damit gewinnt das Erbschaftsfundraising – die „Königsdisziplin des Fundraisings“ – für alle steuerbegünstigten Organisationen zunehmend an Bedeutung.
Doch bei der Legatakquise und der nachfolgenden Abwicklung von Nachlässen ist eine Vielzahl von organisatorischen, rechtlichen und steuerlichen als auch ethischen Aspekten zu beachten.