Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

Notwendiger Schutz der Whistleblower oder unnötige Belastung der Wirtschaft?

– 5 Zeitstunden nach §15 FAO –
Rückblick: Hybrid-Seminar, Do 7. April 2022 in der ESV-Akademie und online
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Fotos von der Veranstaltung:

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Veranstaltungsfotos, soweit nicht anders angegeben, © ESV / Angela Kausche. Weiterverwendung nur mit Genehmigung des Erich Schmidt Verlages.
Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt die europäische Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht um. Was die neuen Regelungen für Unternehmen und Whistleblower konkret bedeuten und welche Pflichten künftig auf Sie zukommen könnten, beleuchtet diese Veranstaltung jetzt erstmals systematisch. Freuen Sie sich auf ein spannendes Referierendenteam zu diesem wichtigen jetzt anstehenden Praxisthema.
Zielgruppe: KMU – Geschäftsführer, Prokuristen, Sicher­heitsbeauftragte, Datenschutzbeauftragte

Programm:

ab 09:00
Registrierung
09:45
Begrüßung
10:00

Kultur des Misstrauens? Praxiserfahrungen mit Whistleblowing-Systemen

Markus Brinkmann, Jesko Trahms
10:45

Einrichten eines Hinweisgebersystems – Implementierung, Kommunikation, Roll-Out, Internationalität, Internal Investigations

Markus Brinkmann
11:30

Rechtliche Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes – Schutz des Whistleblowers, Dokumentation, praktische Lösungen

Jesko Trahms, Dr. Cora Keller
12:30
Mittagspause
13:15

Hinweisgeberschutzgesetz und Straf(prozess)recht – Stellung der Ombudsperson, Beschlagnahme- und Verwertungsverbote

Jesko Trahms, Dr. Andy Breitner, Manfred Hack
14:00

Hinweisgeberschutzgesetz und Arbeitsrecht – Mitbestimmung, Kündigungsschutz etc.

Manfred Hack
14:45
Kaffeepause
15:00

Datenschutz und Datensicherheit / Cyber-Risiken beim Betrieb von Hinweisgebersystemen

Matthias Niebuhr, Dr. Alexander Müller
15:45

Zusammenfassung – Diskussion – Verabschiedung

16:00
Optional: Whistleblowing live – Demonstration eines webbasierten Hinweisgeberportals

Referierende:

Markus Brinkmann, Partner, leitet den Fachbereich Forensic, Risk & Compliance der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und ist bei BDO Global für die Koordination von Forensic und Risk Advisory in der EMEA Region zuständig. Er verfügt über langjährige Erfahrungen im Zusammenhang mit nationalen und internationalen forensischen Untersuchungen, Compliance Management Systemen (CMS) und Internen Kontrollsystemen (IKS).
Dr. Andy Breitner ist Rechtsanwalt bei BDO Legal und verantwortet dort den Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Als Fachanwalt für Strafrecht verteidigt er Individualpersonen wie auch von Ermittlungen betroffene Unternehmen. Daneben vertritt er geschädigte Unternehmen in strafrechtlichen Angelegenheiten und ist in der strafrechtlichen Präventivberatung, insbesondere auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts, tätig.
Manfred Hack, RA bei BDO Legal mit Spezialisierung im Arbeits- und Handelsrecht war vor dieser Tätigkeit bereits Associate in zwei großen internationalen Kanzleien am Standort Berlin, wo er in den Bereichen Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht arbeitete. Im Anschluss wurde er Partner in einer global tätigen US Kanzlei und danach in einer weiteren internationalen Sozietät.
Dr. Cora Keller, BDO
Dr. Alexander Müller, BDO
Matthias Niebuhr, BDO
Jesko Trahms ist Partner bei der BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft und als Strafverteidiger insbesondere in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen sowie in der Beratung und Betreuung von Unternehmen im Bereich Compliance spezialisiert. Als Fachanwalt für Strafrecht vertritt er Mandanten im Unternehmens- und Individualstrafrecht und übernimmt die Verteidigung in allen Instanzen auch in Großverfahren. Durch seine mehrjährige Tätigkeit als (externer) Chief Compliance Officer in der Sanitärindustrie verfügt er zudem über operative Compliance-Erfahrungen.
Teilnahme vor Ort oder online:
Seien Sie live dabei, egal ob im Homeoffice, digital unterwegs oder vor Ort in Berlin: Wir freuen uns, Ihnen die Veranstaltung im hybriden Format wahlweise als Online- oder Präsenzevent zu präsentieren.
Technische Voraussetzungen:
Die digitale Veranstaltung wird über die Software Zoom umgesetzt. Nach Ihrer Reservierung erhalten Sie von uns einen individuellen Teilnahmelink, mit dem Sie sich unkompliziert für die Plattform anmelden können.
Risikofrei anmelden, kostenfrei stornieren – bis zu 14 Tagen vor der Veranstaltung. Im Falle neuer Gefahrenlagen oder aus Compli­ance-Gründen können Sie auch danach noch kostenfrei auf andere Veranstaltungen umbuchen.
Vom Robert-Koch-Institut empfohlene Hygienevorschriften setzen wir in unseren großzügigen Räumlichkeiten optimal um.

Sponsor:

Medienpartner:

Die EU-Kommission hat eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereitgestellt. Hinweis gemäß §§ 36, 37 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.
Als Nettopreise angegebene Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Es kann wegen Rundungsungenauigkeiten zu Abweichungen um wenige Cent kommen.
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