Am 1. Januar 2023 tritt das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Große Unternehmen übernehmen damit neue Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte im In- und Ausland – was für die Aktivitäten ihrer Lieferanten ebenso gilt wie für das eigene wirtschaftliche Handeln.
Wie Menschenrechtsverletzungen im Sinne des Gesetzes zu bestimmen sind, aber auch wie das damit beauftragte Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Verstöße überwachen und sanktionieren wird, möchten wir gemeinsam mit Ihnen und unserer eingeladenen Expertenrunde beleuchten.
Zielgruppen: Rechtsanwälte, Compliance-Verantwortliche, Führungskräfte aus Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften, Bundestagsabgeordnete