Fokus neues Lieferketten­gesetz

Was ab 1. Januar 2023 zu beachten ist

Rückblick: Abendveranstaltung, Do 13. Oktober 2022 in der ESV-Akademie
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Fotos von der Veranstaltung:

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Veranstaltungsfotos, soweit nicht anders angegeben, © ESV / Angela Kausche. Weiterverwendung nur mit Genehmigung des Erich Schmidt Verlages.
Am 1. Januar 2023 tritt das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Große Unternehmen übernehmen damit neue Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte im In- und Ausland – was für die Aktivitäten ihrer Lieferanten ebenso gilt wie für das eigene wirtschaft­liche Handeln.
Wie Menschenrechtsverletzungen im Sinne des Gesetzes zu bestimmen sind, aber auch wie das damit beauftragte Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Verstöße überwachen und sanktionieren wird, möchten wir gemeinsam mit Ihnen und unserer eingeladenen Expertenrunde beleuchten.
Zielgruppen: Rechtsanwälte, Compliance-Verantwort­liche, Führungskräfte aus Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften, Bundestagsabgeordnete
  • Menschenrechte: Von der Zwangsarbeit im Ausland bis zum Mindestlohnverstoß im Inland
  • Verantwortung von Unternehmen in geopolitisch schwierigen Zeiten
  • Wie weit reicht die Pflicht zum Abbruch von Geschäftsbeziehungen?
  • Lieferketten und Menschenrechte – ein neues Einfallstor für Klimaklagen?
  • Das BAFA als Super-Arbeits­schutz- und Super-Umweltbehörde?

Podiumsdiskussion u.a. mit:

Dr. Stefan Altenschmidt studierte Rechtswissenschaften und Sozialwissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum und wurde dort 2001 mit einer Arbeit über das nordrhein-westfälische Landesparlament zum Dr. jur. promoviert. 2002 absolvierte er eine viermonatige Ausbildung als Trainee bei der Rechtsabteilung des schottischen Parlaments in Edinburgh. 2006 wurde er von der Nottingham Law School zum Master Of Laws in Environmental, Planning and Regulatory Law ernannt. Seit Mai 2011 ist Dr. Stefan Altenschmidt als Partner Practise Group Environment/Planning/Regulatory im Düsseldorfer Luther-Büro für den Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts zuständig.
Carola Dittmann ist Diplombiologin und hält den Master of Business Administration. Seit mehr als 10 Jahren arbeitet sie im Bereich der unternehmerischen Verantwortung mit den thematischen Schwerpunkten berufliche Bildung für nachhaltige Entwicklung, Transparenz- und Berichtspflichten sowie menschenrechtliche Sorgfaltspflicht. Seit 2015 verantwortet Frau Dittmann den Bereich Nachhaltigkeit/CSR und Mitbestimmung in der Stiftung Arbeit und Umwelt der IGBCE. Sie ist u.a. Mitglied der Multi-Stakeholdergruppe von D-EITI, der Initiative für Transparenz im Rohstoffsektor, und im Arbeitskreis der Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze.
Dr. jur. Natalya Recktenwald, LL.M., absolvierte u.a. Rechtswissenschaft in ihrer Heimat Ukraine und war sieben Jahre als Regierungsbeamtin im Bereich „Internationale Zusammenarbeit“ in Kiew tätig. Am Europa-Institut der Universität des Saarlandes studierte sie Europäisches Recht mit dem Schwerpunkt „Menschenrechte“. Seit 2008 ist sie für die saarländische Stahlindustrie tätig, wo sie viele Jahre im Bereich „Rohstoffbeschaffung“ arbeitete und sich u.a. intensiv mit dem Lieferkettengesetz und den damit verbundenen Sorgfaltspflichten beschäftigte. Dr. Recktenwald leitet aktuell das Sekretariat des Aufsichtsrats der SHS – Stahl-Holding-Saar und agiert dort als Mitglied des konzerninternen Lenkungskreises für die Umsetzung des LkSG
Vom Robert-Koch-Institut empfohlene Hygienevorschriften setzen wir in unseren großzügigen Räumlichkeiten optimal um.
Die EU-Kommission hat eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereitgestellt. Hinweis gemäß §§ 36, 37 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.
Als Nettopreise angegebene Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Es kann wegen Rundungsungenauigkeiten zu Abweichungen um wenige Cent kommen.
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