Satzungen nach neuem Stiftungs­recht: Zeit zu handeln!

Konkreter Handlungsbedarf für Bestandsstiftungen oder besteht Bestandsschutz? Was Stiftungen zum 1.7.2023 beachten müssen

Rückblick: Abendveranstaltung, Di 5. Juli 2022
Ab dem 1. Juli 2023 gelten für Stiftungen bürger­­lichen Rechts strengere Voraussetzungen für Satzungsänderungen. Gleichzeitig besteht dann die Möglichkeit, in der Errichtungssatzung etwaige Satzungs­änderungen unter andere bzw. leichtere Bedingungen zu stellen.
Aber was versteht der Gesetzgeber unter Errichtungssatzung? Wann sind Inhalt und Ausmaß der Änderungsermächtigung aus Sicht der Stiftungs­behörden hinreichend bestimmt? Welche sonstigen Punkte sollten Bestandsstiftungen jetzt bzw. bis zum 1. Juli 2023 umsetzen?
Zielgruppen: Stifter und Stifterinnen, Vorstände und Geschäftsführer/innen von Stiftungen bürger­lichen Rechts

Inhalte:

  • Was bedeutet die Stiftungsrechtsreform für Bestandsstiftungen?
  • Warum sollte eine Satzungsänderung vor dem 1.7.2023 ernsthaft in Betracht gezogen werden?
  • Welchen Einfluss hat die am 29.12.2020 in Kraft getretene Gemeinnützigkeitsrechtsreform auf etwaige Satzungsänderungen?
  • Was bedeutet das Auslaufen des „Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossen­schafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungs­eigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ zum 31.08.2022?

Ihr Referent:

Benjamin Weber, Rechtsanwalt, ist seit 2018 in der DSZ-Rechts­anwalts­gesellschaft mbH aktiv. Zuvor war er mehrere Jahre in den Bereichen des Steuer­verfahrens­rechts sowie der Vermögens­nachfolge in Ernst & Young-Gesellschaften in Düsseldorf und Essen als Rechtsanwalt beratend tätig. Er ist Vorstands­mitglied einer Kunst und Kultur fördernden Stiftung.
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