Spannungsfeld Harmonisierung
Auf dem Weg zu einem EU-weit einheitlichen Umsatzsteuergesetz wurden in Deutschland bereits zum 01.01.2019 die Rahmenbedingungen für den Internethandel angepasst – dem folgten zum 01.01.2020 die sog. „Quick Fixes“. Weitere erhebliche Neuerungen – z.B. für den Warenverkehr und grenzüberschreitende Dienstleistungen – sind vom Gesetzgeber aktuell im „Jahressteuergesetz 2020“ für 2021 und 2022 geplant. Dem folgen werden nach den Vorstellungen der EU-Kommission mit hoher Wahrscheinlichkeit u.a. die Abschaffung der innergemeinschaftlichen Lieferungen und Erwerbe sowie die generelle Einführung der Besteuerung im Bestimmungsland.
Was ändert sich für Ihre Arbeit?
Einen kompakten Überblick vermittelt Ihnen dieses Praxis-Webinar, das auch die jüngste Rechtsprechung berücksichtigt. Denn die Entwicklung der Umsatzsteuer zu einer echten EU-Steuer betrifft am Ende alle Bereiche eines Unternehmens – und erfordert zeitnah entsprechend konkrete Maßnahmen und Vorbereitungen, bei denen neben der Geschäftsleitung auch Mitarbeiter und Steuerberater einzubeziehen sind.