Die durch das „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“ eingeführte temporäre Steuersatzreduzierung von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % endet zum 31. Dezember 2020.
Was ist zu beachten?
Mit der Beendigung der Steuersatzreduzierung besteht in den Unternehmen die Notwendigkeit, ihre Kalkulation, die Rechnungslegung und die Finanzbuchhaltung entsprechend anzupassen. Dabei beschränken sich diese Arbeiten nicht nur auf das Zurücksetzen der zum 01. Juli 2020 eingerichteten automatisierten Abläufe, sondern es muss ein differenziertes Auseinandersetzen mit vielen einzelnen Geschäftsvorfällen erfolgen.
Das Webinar gibt Ihnen Hinweise und verschafft einen Überblick zu praxisrelevanten Problemfeldern, so dass Unternehmen und ihre steuerlichen Berater optimal auf die Rückkehr zu den „alten/neuen“ Umsatzsteuersätzen vorbereitet sind.