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Die EU-Kommission hat im Rahmen eines am 28.11.2013 bekannt gegebenen Richtlinien-Entwurfs neue Vorschriften zum Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vorgeschlagen.
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Von den sieben Kernpunkten des EU-Grünbuchs zur Regulierung der Abschlussprüfung sind aus Sicht der Mandanten lediglich zwei geeignet, die Abschlussprüfungsqualität zu erhöhen.
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Trotz relativ eindeutig entgegenstehender Gesetzeslage ist in der Praxis
die Begünstigung von Arbeitnehmervertretern in Betriebsräten nicht
selten anzutreffen. Dabei ist aber erhöhte Vorsicht geboten.
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Zwar hat mit 86 Prozent eine große Mehrheit der deutschen Unternehmen
Leitbilder definiert, an denen sich die Mitarbeiter im Berufsalltag
orientieren sollten. Doch in sechs von zehn Fällen finden die
Unternehmenswerte im Berufsalltag gar keine Beachtung. Allerdings wird
das interne Miteinander seitens der meisten Arbeitnehmer positiv
gesehen.
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Im Zuge der Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilferechts
(SAM-Initiative) hat die Kommission auch die Vorschriften für die
Prüfung nationaler Maßnahmen zur Rettung und Umstrukturierung von
Unternehmen in Schwierigkeiten überarbeitet. Die Leitlinien gelten nur
für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten. Für Banken und
andere Finanzinstitute gelten separate Vorschriften.
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Nach den Vorstandsgehältern geraten nun auch die Aufsichtsratsvergütungen vermehrt in den öffentlichen Blick. Aktuell erhobene Kritik hält die FEA aber für überzogen.
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Der am 14. November 2012 von der EU-Justizkommissarin Vivian Reding vorgelegte Gesetzesvorschlag sieht für ca. 5000 börsennotierte Unternehmen in Europa die Pflicht vor, dass bis 2020 40 Prozent der Aufsichtsratsposten weiblich besetzt werden müssen – was wie ein Durchbruch aussieht, entpuppt sich aber bei näherem Hinsehen als Scheitern.
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