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27.04.2017
Aktuelle Neuregelungen im Vermögensanlagerecht schaffen erweiterte Aufsichtsbefugnisse und erhöhen bestimmte Compliance-Risiken. Anderseits entstehen hierdurch auch vielseitige Marktpotentiale. Die wichtigsten Auswirkungen der Neuregelungen haben die Rechtsanwältinnen Dr. Lea Siering und Dr. Anna Izzo-Wagner im Interview mit der ESV-Redaktion erläutert. mehr …

13.07.2023
Am 29.06.2023 ist die Verordnung (VO) über Märkte für Kryptowerte (MiCA) in Kraft getreten. In Titel III und IV dieser VO sind die Anforderungen an Unternehmen enthalten, die vermögenswertreferenzierte Token (ART) oder E-Geld-Token (EMT) öffentlich anbieten oder zum Handel zulassen wollen. Die benannten Titel sind ab dem 30.06.2024 anzuwenden. Wie die BaFin mitteilt, empfiehlt die EBA den betroffenen Unternehmen, sich rechtzeitig auf MiCA vorzubereiten.
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