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Am 23. Dezember 2015 wurde die Richtlinie (EU) 2015/2366 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Damit werden von der Novelle auch Zahlungsdienstleister erfasst, die als Intermediäre zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und dem Zahlungsinstitut agieren.
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Schneller, preiswerter, nutzerfreundlicher – so sehen sich die neuen Start-Ups, die sich auf digitale Finanzdienstleistungen spezialisiert haben und sich als FinTechs bezeichnen. Diese jungen Unternehmen schießen wie Pilze aus dem Boden. Haben die traditionellen Banken die Entwicklung verpasst?
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Die Richtlinie der Europäischen Union OGAW-V muss bis März 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Nach dem Bundesfinanzministerium legte nun auch das Kabinett seinen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Neben der Umsetzung sollen auch Kapitalanlagegesetzbuch und Kreditwesengesetz geändert werden.
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Das Investmentrecht bleibt in Bewegung. Grund für uns, www.investmentdigital.de zu überarbeiten, ehe im Dezember weitere praxisrelevante Kommentierungen folgen, etwa zur Vermögensaufstellung oder zu Sonderregeln für Bewertungsfragen.
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