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Welche Auswirkungen die Covid-19-Pandemie auf die psychische Gesundheit von Beschäftigten im Gesundheitswesen hat, zeigt die erste deutschlandweite Studie der Augsburger Universitätsmedizin. Trotz hoher psychischer Belastung – gerade beim Pflegepersonal – gibt es Zufriedenheit mit den Eindämmungsmaßnahmen, die von Krankenhäusern und dem Staat ergriffen wurden.
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Welche Auswirkungen die Covid-19-Pandemie auf die psychische Gesundheit von Beschäftigten im Gesundheitswesen hat, zeigt die erste deutschlandweite Studie der Augsburger Universitätsmedizin. Trotz hoher psychischer Belastung – gerade beim Pflegepersonal – gibt es Zufriedenheit mit den Eindämmungsmaßnahmen, die von Krankenhäusern und dem Staat ergriffen wurden.
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Das Corona-Virus hat Deutschland fest im Griff. Grundsätzlich kann eine COVID-19-Erkrankung daher als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall anerkannt werden. Aufgrund ihrer langjährigen Praxis als Direktoren einer Berufsgenossenschaft haben Prof. Dr. jur. Gerhard Mehrtens und Prof. Dr. jur. Stephan Brandenburg die Voraussetzungen hierfür im Interview mit der ESV-Redaktion erörtert.