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Wer seinen Internetanschluss Dritten zur Verfügung stellt, kann in die Haftung genommen werden, wenn über seinen Anschluss Urheberrechte Dritter verletzt werden. Mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil hat der BGH die Voraussetzungen dieser Anschlusshalterhaftung konkretisiert.
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Das BAG hat sich mit AGB in Arbeitsverträgen befasst. Julia Neigel scheitert mit ihrer Anerkennung als Miturheberin vieler Lieder. Weitere Entscheidungen gab es zur Beweislast bei erheblichem Anstieg des Stromverbrauchs und zur Frage, ob die Nutzungsart „Laden” ein Vereinsheim erlaubt.
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Yahoo scheitert mit Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Der BGH präzisiert die Haftung von WLAN-Betreibern. Wann Beamte gesetzlich unfallversichert sind, entschied das BVerwG. Weitere interessante Entscheidungen gab es zu Arbeitszeugnissen und zu einem Ausweichmanöver im Straßenverkehr als Rettungstat.
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Der BGH konkretisierte die Haftung der Inhaber von Internetanschlüssen. Wann ein selbstbewohntes Einfamilienhaus verwertbares Vermögen nach den Hartz-IV-Regelungen ist, klärte das BSG. Weitere wichtige Entscheidungen betreffen den Drogenkonsum außerhalb der Arbeitszeiten und Schadenersatzsansprüche wegen Nichtverbeamtung.
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Die Testversion eines Computerprogramm erlaubt nicht die Vervielfältigung der Programmkopie, meint das OLG Frankfurt a.M. Ehemalige Heimkinder erwerben keine rentenrechtlichen Beitragszeiten wegen „Zwangsarbeit”. Google schmettert Unterlassungsanspruch wegen negativer Bewertungen ab und zu viel Gerümpel in Wohnung kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
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Seit einigen Jahren geht der Computerspielentwickler Blizzard Entertainment, Hersteller des Spiele-Klassikers „World of Warcraft”, gegen die Firma Bossland wegen der Entwicklung und des Verkaufs von Schummel-Software vor. In zwei grundlegenden Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof diesen Streit nun entschieden.
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Müssen Eltern den Namen ihrer Kinder angeben, wenn diese im Internet über Tauschbörsen Urheberrechte Dritter verletzt haben? Hierüber und über die Frage, wann die Eltern selbst haften, hat vor kurzem der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
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Dem OLG Frankfurt zufolge ist der isolierte Online-Verkauf von Produktschlüsseln ohne Software eine Urheberrechtsverletzung. Das OLG Hamm äußerte sich zur Höhe des Schmerzensgeldes bei einem Sehverlust. Weitere wichtige Entscheidungen gab es zum beamtenrechtlichen Sonderurlaub, zum Verkehrsrecht und zum Betreuungsrecht.
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OLG München hält Werbeblocker für zulässig. Ein Brunnen in Ravensburg darf weitersprudeln, sagt der VGH Baden-Württemberg. Das SG Stuttgart musste über die Lesbarkeit einer „Doktorschrift” auf ärztlicher Behandlungsdokumentation entscheiden. Um die Fahreignung eines „Reichsbürgers” ging es vor dem VG Freiburg.
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Der Betrieb einer Solaranlage kann das Elterngeld mindern, meint das BSG. Das Schleswig-Holsteinische OLG befasste sich mit überzahlten Einspeisungsvergütungen. Wichtige Entscheidungen gab es auch zum Herausgabeanspruch auf befruchtete Eizellen, zu Darlehen für Energieschulden durch das Jobcenter und zum Urheberrecht.
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