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Nachdem die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zunächst die Notbremse gezogen hatte, soll nun die gesamte Anwaltschaft ab 29. September 2016 über das elektronische Anwaltspostfach erreichbar sein.
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Dem BGH zufolge umfasst der Begriff „Lähmung” bei der Patientenaufklärung auch eine dauerhafte Beeinträchtigung. Zu Sperrzeiten äußert sich das SG Karlsruhe. Weitere wichtige Entscheidungen gab es zum Anspruch eines Kindes auf Hartz IV-Leistungen, zur Nebentätigkeit eines Beamten und zu Maklergebühren.
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