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Der Betrieb einer Solaranlage kann das Elterngeld mindern, meint das BSG. Das Schleswig-Holsteinische OLG befasste sich mit überzahlten Einspeisungsvergütungen. Wichtige Entscheidungen gab es auch zum Herausgabeanspruch auf befruchtete Eizellen, zu Darlehen für Energieschulden durch das Jobcenter und zum Urheberrecht.
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