
Bonuszahlungen von Krankenkassen: Keine Minderung des Sonderausgabenabzugs
Im Urteilsfall hatten die Kläger Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG geltend gemacht. Ihre Krankenkasse bot zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens ein Bonusprogramm an. In der streitgegenständlichen Bonusvariante gewährte sie den Versicherten, die bestimmte kostenfreie Vorsorgemaßnahmen in Anspruch genommen hatten, einen Zuschuss von jährlich bis zu 150 Euro für Gesundheitsmaßnahmen, die von den Versicherten privat finanziert worden waren.
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Das Finanzamt sah in diesem Zuschuss eine Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen und verrechnete ihn mit den in diesem Jahr gezahlten Beiträgen. Dementsprechend ging das Finanzamt davon aus, dass auch die abziehbaren Sonderausgaben entsprechend zu mindern seien.
Bonuszahlung stellt Erstattung der vom Versicherten getragenen Aufwendungen dar
Das Finanzgericht gab der Klage statt, da es sich nicht um die Erstattung von Beiträgen handele. Dies bestätigte nun der BFH. Die Bonuszahlung führe nach Ansicht der BFH-Richter nicht dazu, dass sich an der Beitragslast der Versicherten für den Basiskrankenversicherungsschutzes etwas ändere.Die Zahlung habe ihren eigentlichen Rechtsgrund in einer Leistung der Krankenkasse - nämlich der Erstattung der von den Versicherten getragenen gesundheitsbezogenen Aufwendungen. Die Bonuszahlung stehe nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit den Beiträgen zum Basiskrankenversicherungsschutz. Die Bonuszahlung stelle eine Erstattung der vom Steuerpflichtigen getragenen gesundheitsbezogenen Aufwendungen dar.
Dem steht aus Sicht des BFH auch nicht entgegen, dass die Krankenkasse die Bonuszahlung als erstatteten Beitrag angesehen und elektronisch im Wege des Kontrollmeldeverfahrens übermittelt hatte. Dem kommt nach der Entscheidung des BFH keine Bindungswirkung zu.
Mit diesem Urteil, das sich lediglich auf die Bonusvariante in Form einer Kostenerstattung bezieht, widersprechen die BFH-Richter ausdrücklich der Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben vom 19. August 2013, BStBl. I 2013, 1087), die in allen Krankenkassenleistungen aufgrund eines Bonusprogramms eine Beitragserstattung gesehen hat.
Weiterführende Literatur |
Das Vergütungs- und Kostenrecht in finanzgerichtlichen Verfahren zu durchschauen, ist alles andere als einfach. Unrichtige oder unterlassene Kostenfestsetzungsanträge, falsche Streitwertermittlungen sowie die Erhebung unzulässiger Klagen kosten unnötig Geld und belasten das Verhältnis zum Mandanten. Walter Jost schafft mit dem Ratgeber zum Vergütungs- und Kostenrecht im FG- und BFH-Verfahren Abhilfe. |
(ESV/fl)
Programmbereich: Steuerrecht