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Experte im Krankenhausrecht: Behrend Behrends
Nachgefragt bei: Dr. Behrend Behrends

„Im Krankenhausrecht geht es oft um sehr viel Geld“

ESV-Redaktion
03.06.2015
Rechtsanwalt Dr. Behrend Behrends über den mündigen Patienten, die Entwicklung im Krankenhausrecht sowie die Fehlerkultur in Krankenhäusern.
Es gibt rund 2000 Krankenhäuser in Deutschland. 2013 wurden rund 18,8 Millionen Patienten behandelt. Was gibt nach Ihrer Einschätzung am häufigsten Anlass für juristische Auseinandersetzungen mit Krankenhäusern?

Behrend Behrends: Die für die Krankenhäuser relevanten Rechtsgebiete sind breit gestreut. Im Alltag einer Klinik spielen Abrechnungsstreitigkeiten mit den Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung die größte Rolle. Dabei geht es oft um sehr viel Geld mit Auswirkungen auf die Liquidität der Klinik. Auseinandersetzungen mit den Patienten wegen fehlerhafter Behandlung fallen dagegen und gemessen an der Gesamtzahl der Behandlungsfälle nicht so sehr ins Gewicht.

Allgemeine Sparzwänge und die Führung der Kliniken unter streng betriebswirtschaftlichen Aspekten prägen das Bild in der Außenwahrnehmung. Was bedeutet das für den Patienten – bleibt der mündige Patient dadurch zunehmend auf der Strecke?

Behrend Behrends: Die Führung der Kliniken nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen hat für die Patienten auch etwas Gutes. Eine gute Klinikorganisation mit einem funktionierenden Qualitätsmanagement und transparenten Prozessen erhöht die Qualität der Behandlung. Die Vermeidung von Leer-und Wartezeiten wird von den Patienten außerdem als wohltuend wahrgenommen. Kritisch wird es für die Patienten, wenn der allgemeine Sparzwang in sensiblen Bereichen zu einer personellen Unterbesetzung führt. Die größte Herausforderung für das Klinikmanagement besteht daher darin, trotz Sparzwängen zur Vermeidung von Qualitätsverlusten in allen Bereichen eine ausreichende Personalbesetzung aufrecht zu erhalten, was trotz ständiger Prozessoptimierung nicht immer gelingt. Wenn die Politik nicht für eine ausreichende Finanzierung der Krankenhäuser sorgt, sind Qualitätseinbußen zu Lasten der Patienten nicht zu vermeiden.

Ist erkennbar, dass Patienten in den letzten Jahren mutiger – und damit auch klagefreudiger geworden sind, wenn etwas nicht ordnungsgemäß in der Klinik verlaufen ist?

Behrend Behrends: Die Patienten sind aufgeklärter und deshalb auch mutiger geworden, wenn sie den Eindruck haben, dass bei ihrer Behandlung etwas falsch gelaufen ist. Sie werden auch von den Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung besser unterstützt. Ihnen kommt ferner entgegen, dass die Fehlerkultur in den Krankenhäusern verbessert worden ist.

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Lässt sich einschätzen, über welche Fehler oder Versäumnisse im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen im Krankenhausrecht am häufigsten gestritten wird?

Behrend Behrends: Bei Abrechnungsstreitigkeiten sind offensichtliche Fehler und Versäumnisse der Krankenhäuser eher selten. Meistens geht es um medizinische Bewertungen und unterschiedliche Auslegung von Abrechnungsbestimmungen, insbesondere von Kodierrichtlinien. Die Bandbreite der Fehler bei Diagnostik und Therapie ist bei der Vielzahl der Krankheiten sehr groß. Häufig sind insbesondere Fehler bei der Aufklärung der Patienten über Behandlungsrisiken. (ESV/map)

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Zur Person

Der promovierte Jurist Behrend Behrends war in verschiedenen Positionen bei der AOK tätig, zuletzt Hauptgeschäftsführer der AOK Hamburg und des AOK-Landesverbandes Hamburg. Weitere Tätigkeiten waren: Kaufmännischer Vorstand im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Vorstand für den Bereich Kliniken in der Charité-Universitätsmedizin Berlin, Vorstand in der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft, Vorsitzender des Vorstandes der Berliner Krankenhausgesellschaft.

Seine Philosophie: „So viel verhandeln wie möglich, so viel streiten wie nötig“.

Der Rechtsanwalt und Berater im Gesundheitswesen ist zudem Schriftleiter der Zeitschrift KRS – Krankenhaus-Rechtsprechung, die seit Juni 2015 im Erich Schmidt Verlag erscheint. Die Zeitschrift und das eJournal lösen das Loseblattwerk gleichen Namens ab, das seit 1983 erschienen war.

Hier die Pressemitteilung zur KRS.

Programmbereich: Sozialrecht und Sozialversicherung