Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Die Pflegereform: Scheint ein Erfolgsmodell zu werden (Foto: Dean Mitchell/Fotolia.com)
Erste Bilanz des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen

Pflegestärkungsgesetz: Pflegereform ein Erfolg?

ESV-Redaktion Recht
25.07.2017
Am 01.01.2017 ist nun auch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG) Kraft getreten. In der Fachzeitschrift WzS, Wege zur Sozialversicherung, zieht Dr. jur. Dieter Leopold eine erste Bilanz und geht dabei auch auf den bisherigen Pflegenotstand ein.
Danach scheint sich die Reform in Bezug auf die Zahl der erstmaligen Leistungsbezieher zu einem Erfolgsmodell zu entwickeln, meint Leopold. So hätten im Zeitraum von Januar bis März 2017 etwa 80.000 Personen mehr als sonst üblich, erstmals soziale Pflegeleistungen erhalten. Diese Zahlen, so Leopold weiter, basieren auf Angaben des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenversicherung (MDS):

„Der Anstieg von geschätzt 80.000 Menschen, die aufgrund der Reform erstmals Leistungen erhalten, entspricht in etwa dem, was wir erwartet haben”, zitiert der Verfasser den Geschäftsführer des MDS, Dr. Peter Pick.

Die Zahlen im Einzelnen
  • Insgesamt wurde 129.000 Personen erstmals ein Anspruch auf Pflegeleistungen zuerkannt. 
  • Hiervon wurden 43.434 Personen dem neuen Pflegegrad 1 zugeordnet. 
  • Die Anerkennungsquote ist um acht Prozent gestiegen.

Begutachtungssystem genauer

  • Diese Versicherten erhalten jetzt Beratung in ihrem Zuhause über Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds. 
  • Zudem prüfen die Gutachter nach einem anderen System, ob bei einem Antragsteller Pflegebedürftigkeit vorliegt oder nicht. Denn durch die Reform werden die Pflegebedürftigen nun in fünf Pflegegrade anstatt in drei Pflegestufen eingeteilt.
  • Dabei werden nun auch Beeinträchtigungen der Wahrnehmung der Aufmerksamkeit und des Erinnerns, etwa bei Demenz, erheblich stärker berücksichtigt.
All dies mache deutlich, dass das neue Begutachtungssystem genauer sei als das alte, meint Leopold.

Newsletter Recht
Bleiben Sie informiert - mit unserem Newsletter Recht, den Sie hier bestellen können

Aber: Keine Verbesserung des Pflegenotstands

Die Zahlen des MDS machen aber deutlich, so Leupold, dass die neuen Maßnahmen am Pflegenotstand nichts ändern werden. Dieses Problem lasse sich nach den Aussagen von Pick nur lösen, wenn auch die Bezahlungssituation verbessert wird. So verdienen Altenpfleger meist deutlich weniger als Krankenpfleger. Zudem halte Pick eine bessere Ausbildung für notwendig.

Längere Wartezeiten ließen sich derzeit nicht vermeiden. Zurzeit müssen die Pflegebedürftigen erheblich länger als sonst üblich auf einen Bescheid ihrer Pflegekasse warten. So sei die vorgeschriebene 25-Tage-Frist bei Erstanträgen auf Pflege vorübergehend ausgesetzt worden. 

Wie sich die Situation nach Einschätzung der Bundessozialministeriums weiterentwickeln wird und wie viele Vollzeitpfleger bis zum Jahr 2030 voraussichlich fehlen werden, lesen Sie in dem vollständigen Beitrag von Dr. jur. Leipold in der Fachzeitschrift WzS Ausgabe 6/7-2017

Mehr zum Thema

Das Rechtsgeschehen im Gesundheitswesen auf einen Blick
Die Fachzeitschrift Kranken- und Pflegeversicherung, herausgegeben vom Erich Schmidt Verlag, bietet eine ideale Kombination an Rechtsinformationen aus dem SGB V und SGB XI. Diese einzigartige Verbindung an Informationen aus dem ältesten und dem jüngsten Zweig der Sozialversicherung trägt den Herausforderungen Rechnung, die sich für das Gesundheitswesen in Zeiten des demographischen Wandels ergeben.

 (ESV/bp)

Programmbereich: Sozialrecht und Sozialversicherung