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So haben die Gerichte entschieden - unsere Übersicht der Woche (Foto: kocordia/Fotolia.com)
Übersicht der Woche

Rechtsprechung: Neues aus Kassel, Mainz, Erfurt und Frankfurt

ESV-Redaktion Recht
21.06.2016
Das BSG hat sich mit den Bewerbungskosten für Arbeitssuchende beschäftigt. Um das Thema Scheinselbständigkeit ging es vor dem SG Mainz. Weitere wichtige Entscheidungen gab es auch zu Kettenarbeitsverträgen, zum Urheberrecht und zum Datenschutzrecht.


BSG: Jobcenter muss bei Eingliederungsvereinbarungen Bewerbungkosten übernehmen 

Das Jobcenter muss bei Eingliederungsvereinbarungen, die den Arbeitssuchenden zu einer bestimmten Zahl von monatlichen Bewerbungen verpflichten, die Bewerbungkosten übernehmen. Der Kläger schloss mit dem Jobcenter zwei Eingliederungsvereinbarungen, nach denen er dem Amt mindestens zehn Bewerbungen pro Monat vorlegen musste. Eine Erstattung der Bewerbungskosten sahen diese Vereinbarungen nicht vor. Das Jobcenter war der Meinung, dass der Kläger seine Verpflichtung zu den monatlichen Eigenbemühungen nicht erfüllt hat und sprach Sanktionen aus. Diese hob das Landessozialgericht auf und wies die Berufungen des Jobcenters zurück.
 
Laut einer Pressemedung vom 23. Juni 2016  hat der 14. Senat des Bundessozialgerichts auch die Revision Jobcenters zurückgewiesen (AZ: B 14 AS 30/15 R). Danach war der Kläger durch die Eingliederungsvereinbarungen nicht zu Bewerbungsbemühungen verpflichtet. Entscheidend war für die Richter aus Kassel vor allem, dass die Eingliederungsvereinbarungen keine Regelungen zur Übernahme von Bewerbungskosten enthielten. Dabei, so die Richter weiter, wäre es unerheblich, dass gesetzliche Vorschriften die Erstattung von Bewerbungskosten ermöglichen. Dem Gericht fehlte ein ausgewogenes Verhältnis der wechselseitigen Verpflichtungen von Kläger und Jobcenter.
 
Pressemeldung des BSG vom 23.06.2016  

Auch interessant:
 Die Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II - Aufsatz von Dr. Bettina Weinreich in SGb, Ausgabe 09/2012

Weiterführende Literatur
Der bewährte Kommentar Sozialgesetzbuch (SGB) II: Grundsicherung für Arbeitsuchende, herausgegeben von Hauck/Noftz, versteht sich als Erläuterungswerk für die Praxis. Er wendet sich an Praktiker in der Sozialverwaltung und den Kommunen, an die Anwaltschaft, die Gerichte sowie an die Sozialpartner. Das Werk enthält alle notwendigen Informationen rund um die aktuellen Regelungen und zeigt die Zusammenhänge des SGB II zum übrigen Sozialrecht auf.

Sozialgericht Mainz: OP-Schwester nicht selbstständig

Mit seinem Urteil vom 18.03.2016 hat das Sozialgericht Mainz entschieden, dass die Tätigkeit einer OP-Schwester auch dann sozialversicherungspflichtig ist, wenn ihr Dienstvertrag sie als freie Mitarbeiterin für ein Krankenhaus einordnet (AZ: S 10 R 205/14).

Im Rahmen dieses Vertrages sollte die Klägerin Leistungen als Fachkraft im OP-Dienst erbringen. Hierzu gehörten die Planung, die Durchführung und die Dokumentation von OP-Diensten. Die Klägerin musste ihre eigene Berufsbekleidung und ein eigenes Namensschild tragen, das sie als Honorarkraft bezeichnete. Bei Operationen trug sie jedoch Klinikkleidung. Auch musste sie dem operierenden Arzt die jeweiligen Instrumente reichen. Im Gegensatz zu anderen OP-Schwestern konnte sie aber selber bestimmen, wie sie das Besteck vor sich auslegte.

Die beklagte Rentenversicherung meinte, dass die Klägerin abhängig beschäftigt wäre. Die hiergegen erhoben Klage hatte keinen Erfolg. Die Mainzer Richter meinten, dass nicht Wortlaut des Vertrages ausschlaggebend ist. Vielmehr habe sich die Klägerin in den Klinikbetrieb eingliedern müssen. Auch habe sie kein eigenes unternehmerisches Risiko getragen. Schließlich hätte sie während der Operationen sogar die Krankenhauskleidung der Klinik tragen müssen.

Pressemeldung des Sozialgerichts Mainz 06/2016

Weiterführende Literatur
Das Loseblattwerk Sozialgesetzbuch (SGB) VI: Gesetzliche Rentenversicherung, herausgegeben von Hauck/Noftz, unterstützt Sie bei der Anwendung des Rechts der Rentenversicherung. Dabei erläutert das Werk Ihnen auch die Gesamtkonzeption und Systematik des Rentenrechts sowie die sozial- und rechtspolitischen Entwicklungen.

BAG: Befristung eines Arbeitsvertrags - auch bei sachlichem Grund unwirksam?

Die Befristung eines Arbeitsvertrags kann auch bei sachlichem Grund unwirksam sein. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 08.06.2016 entschieden (7 AZR 259/14). Dies gilt auch für Befristungen im Hochschulbereich, wenn der Vertrag wegen einer Drittmittelfinanzierung zeitlich begrenzt wird.

In dem Fall ging es um eine Wissenschaftlerin, die insgesamt 22 Jahre befristetet an der Uni Leipzig beschäftigt war. In dieser Zeit schrieb sie ihre Doktorarbeit und habilitierte. Allerdings hielt die Klägerin die letzte Befristung für unwirksam. Während das Arbeitsgericht ihre Klage zurückgewiesen hatte, teilte das Landesarbeitsgericht Sachsen ihre Auffassung. Hiergegen legte der Freistaat Sachsen Revision beim BAG ein.

Die Richter aus Erfurt sind der Meinung, dass solche Kettenverträge nicht immer unwirksam sind. Für einen Rechtsmissbrauch spreche zunächst die lange Gesamtbeschäftigungsdauer. Gegen eine Unwirksamkeit spricht aber, dass die Klägerin viel Zeit zur beruflichen Qualifizierung genutzt hat. Allerdings hat das Gericht den Rechtsstreit nicht abschließend entschieden. Die bisher vorliegenden Erkenntnisse hätten hierzu nicht ausgereicht, so die Erfurter Richter. Sie verwiesen den Fall deswegen an das Landesarbeitsgericht zurück.

Pressemeldung des BAG 29/16 

Auch interessant: BAG - Wann Sonderzahlungen zum Mindestlohn gehören

Weiterführende Literatur
Das Handbuchdes des arbeitsgerichtlichen Verfahrens, von Dr. Alexander Ostrowicz, Dr. Reinhard Künzl und Christian Scholz, bietet eine systematische Darstellung des gesamten Verfahrensrechts mit dem einstweiligen Rechtsschutz und dem Zwangsvollstreckungsrecht. Neben der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt es auch neuere bedeutsame Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte sowie alle seit Erscheinen der Vorauflage in Kraft getretenen Gesetzesänderungen. Die enthaltenen Formulierungshilfen erleichtern Ihnen die Stellung von sachgerechten Anträgen in allen Verfahren und Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit.

Das juris Partnermodul Arbeitsrecht Premium enthält praxisorientierte Ausführungen zu krankheitsbedingten Kündigungen, zur Entgeltfortzahlung sowie zum Kranken- und Mutterschaftsgeld. Das umfassende Modulangebot hilft auch bei Fragen der betrieblichen Altersversorgung und des Schwerbehindertenrechts. Es beinhaltet zahlreiche Werke des Erich Schmidt Verlages.

OLG Frankfurt am Main: Sind Bedienungsanleitungen urheberrechtlich geschützt?

Hiermit hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Urteil vom 26.05.2015 (11 U 18/14) befasst. Voraussetzung für den Schutz ist danach, dass die Anleitung alltägliche und handwerksmäßige Formulierungen deutlich überragt. Erforderlich wäre eine besondere sprachliche Darstellung und eine prägnante Anordnung der Informationen. 

In dem Fall sah das Gericht schon die Reihenfolge der Themen in der Anleitung als Ausdruck einer eigenschöpferischen Gedankenführung an. Der Kläger habe die Informationen so angeordnet, wie der Leser diese üblicherweise braucht. 

Diese Wertung ist aber fraglich. Wenn sich die Reihenfolge der Themen an den üblichen objektiven Gebrauchskriterien orientiert, sinkt damit auch die Zahl der Gestaltungsmöglichkeiten des Urhebers. Die Bedienungsanleitung enthielt aber auch noch 30 Fotografien. Nach Meinung des Gerichts hat auch dies zur prägnanten Anordnung des technischen Inhaltes beigetragen.

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 26.05.2016

Weiterführende Literatur
Das Berliner Handbuch Urheberrecht, herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Marcel Bisges, bietet eine umfassende Darstellung des Urheberrechts. Dabei geht das Werk vor allem auf die Aspekte ein, die für die Praxis wesentlich sind. Besonders hervorzuheben sind die digitalen Verwertungsmöglichkeiten. Zudem bezieht es die neueste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie die jüngste europäische Richtlinien-Gesetzgebung mit ein.

LG Frankfurt: Hersteller muss über Datenübermittlung bei Smart-TVs aufklären

Hersteller von Smart-TVs müssen die Käufer darauf hinweisen, dass beim Anschluss ihres Gerätes an das Internet personenbezogene Daten erhoben werden können. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 10.06.2016 entschieden. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte insoweit erfolgreich gegen den Unterhaltungselektronikhersteller Samsung geklagt. 

Allerdings wollte die Klägerin der Beklagten auch die Erhebung von personenbezogenen Daten untersagen. Dieser Antrag scheiterte jedoch. Die Verbaucherdaten werden nämlich nicht an die Beklagte selbst, sondern an die Betreiber der HbbTV-Dienste und an die Konzernmutter der Beklagten übermittelt. Ob diese Datenübermittlungen rechtmäßig sind, durfte das LG daher nicht entscheiden.

Pressemeldung des LG Frankfurt am Main über jURIS (AZ: 2-03 O 364/15)

Auch interessant
Weiterführende Literatur
Die  Fachzeitschrift PinG Privacy in Germany, herausgegeben von Prof. Niko Härting, ist konzipiert für alle, die sich mit der praktischen Umsetzung von Datenschutz und Compliance im Unternehmen befassen. Sie beleuchtet und analysiert das Thema Privacy mit dem internationalen Blick auf das Geschehen durch Beiträge von Autoren aus aller Welt.

Das Buch Zukunft der informationellen Selbstbestimmung behandelt den Schutz der Privatsphäre im Zeitalter digitaler Vernetzung. Was können Staat und Recht leisten? Wo müssen die Bürger als Datensubjekte selbst agieren? Wie lassen sich Innovationen fördern und Daten zum Allgemeinwohl nutzen, ohne dass dabei die Grundrechte der Datensubjekte leiden? Diesen Fragen stellt sich die unabhängige Stiftung Datenschutz als Herausgeberin mit Band 1 der neuen Schriftenreihe DatenDebatten, in dem es um die Zukunft der informationellen Selbstbestimmung geht.

 (ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht