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Loseblattwerk, 6828 Seiten, 14,8 x 21 cm, 4 OrdnerDie digitale Ausgabe
www.GKOEDdigital.deISBN
978-3-503-00899-5Stand
Stand 2023Programmbereich
Öffentliches DienstrechtReihe / Gesamtwerk
Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht (GKÖD), Band VDownloads
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Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder
Erläutert auf der Grundlage des Bundespersonalvertretungsgesetzes unter Einbeziehung des Personalvertretungsrechts der Länder
Begründet und bis Juni 2009 herausgegeben von Prof. Dr. iur. utr. Walther Fürst, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts a.D., fortgeführt ab 1. Juli 2009 von Dr. iur. Ingeborg Franke, Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts a.D. (Bände I und III) und Prof. Dr. iur. Hans-Dietrich Weiß, Ministerialrat beim Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht a.D., Honorarprofessor an der Technischen Universität Berlin (Bände II, IV und V)
Kommentar von Alfred Fischer, ehemals Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht, Hans-Joachim Goeres, Ministerialdirigent a. D., Dr. Andreas Gronimus, Rechtsanwalt, ehemals Verbandssyndikus des Deutschen Bundeswehrverbandes, und Dirk Lechtermann, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Das Standardwerk für die konsensorientierte Entscheidungsfindung in allen Mitbestimmungs- und Beteiligungsfragen: Klar und übersichtlich strukturiert. Erstklassige Autoren. Detailliert, präzise, praxisnah. Die Kommentierung des neuen BPersVG wird fortlaufend erweitert.
Aus den Änderungen der Novelle
- grundlegende Überarbeitung der Wahlrechtsvorschriften
- neue Instrumente zur Vermeidung personalvertretungsloser Zeiten
- zeitgemäße Alternativen zu Präsenzsitzungen
- zeitliche Flexibilisierung von Beteiligungsverfahren durch die Möglichkeit einvernehmlicher Fristabsprachen
- Schaffung neuer und Präzisierung bestehender Mitbestimmungstatbestände
Die zügige Neukommentierung hat längst Fahrt aufgenommen. Für den nahtlosen Übergang steht Ihnen bereits jetzt alles zur Verfügung, was Sie in der täglichen Praxis brauchen:
- Synopse altes – neues Recht
- Orientierungsblätter zu jedem Paragrafen der neuen Fassung. Das heißt:
- Hinweis zu Vorläufer-Normen
- kurzer, pointierter Auszug aus der amtlichen Begründung
- Übergangs-Hinweis auf korrespondierende Alt-Kommentierung
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