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Kontenrahmen für die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und für den Gesundheitsfonds
Kontenrahmen für die Träger der sozialen Pflegeversicherung und den Ausgleichsfonds - Abonnement Pflichtfortsetzung für mindestens 12 Monate – mit Erläuterungen und Buchführungsanweisungen für die Praxis und einem Anhang mit den Vorschriften über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung
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KNOBLICH

Kontenrahmen für die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und für den Gesundheitsfonds Kontenrahmen für die Träger der sozialen Pflegeversicherung und den Ausgleichsfonds

mit Erläuterungen und Buchführungsanweisungen für die Praxis und einem Anhang mit den Vorschriften über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung


Von Ministerialdirigent a. D. Bernhard Knoblich, Leiter der Unterabteilung Finanzen der Gesundheits- und Sozialpolitik im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherheit a.D. und Regierungsdirektor Gregor Pier, Leiter des Referates Zahlungsverkehr und Rechnungslegung im Gesundheits-, Innovations- und Strukturfonds im Bundesamt für Soziale Sicherung
Abonnement Pflichtfortsetzung für mindestens 12 Monate
EUR (D) 114,00
inkl. USt.
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Immer im Rahmen bleiben

Als zentrales Ordnungsschema bestimmen sie Haushalts- und Rechnungswesen der Kranken- und Pflegekassen: Amtliche Kontenrahmen. Die Tücke steckt im Detail, der „Knoblich“ nennt jede beim Namen. Er kennt die Praxis von Haushaltsplan, Sachbuch, Jahresrechnung und Finanzstatistik aus dem Effeff.

Rechnungswesen mit System

Gesetzliche Krankenversicherung. Soziale Pflegeversicherung.
Ordnen Sie Einnahmen und Ausgaben richtig zu. Der „Knoblich“ erläutert die einzelnen Positionen beider Kontenrahmen in sachlicher und zeitlicher Abgrenzung.

Arbeit mit Haushaltsplan, Jahresrechnung, Finanzstatistik. Der „Knoblich“ liefert die umfassende und detaillierte Definition der einzelnen Konteninhalte.

Von der Eröffnungs- bis zur Schlussbilanz. Der „Knoblich“ hält ausführliche Buchführungsanleitungen und Buchungsschlüssel bereit.

Das Werk ermöglicht umfassende Orientierung im amtlichen Text beider Kontenrahmen und der zugehörigen Bestimmungen.
Sie haben mit ihm aber auch die zugrundeliegenden Rechtsvorschriften über Zahlung, Buchführung und Rechnungslegung parat:
  • Die Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung (SVRV) und
  • die allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) einschließlich der amtlichen Begründungen.
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