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Einführung in die Sozialversicherung – und in die sonstigen Bereiche des Sozialrechts mit Schaubildern und Beispielen
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Produktdetails

240 Seiten, 14,4 x 21 cm, kartoniert

ISBN

978-3-503-07033-6

Auflage

13., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2003

Erscheinungstermin

24. Juli 2003

Einführung in die Sozialversicherung

und in die sonstigen Bereiche des Sozialrechts mit Schaubildern und Beispielen


Herausgegeben von Prof. Dr. Hans-Dieter Braun
Begründet von Horst Jäger, Regierungsdirektor a.D.
Bearbeitet von Jürgen Beck, Richter am Sozialgericht; Prof. Dr. Hans-Dieter Braun, Fachhochschule der Bundesanstalt für Arbeit, Mannheim; Bernd Haar, Leiter der Abteilung Leistungen, Handelskrankenkasse Bremen; Dr. Günter Hans, Ltd. Verwaltungsdirektor, Bremen; Michael Heinrich, Dozent an der Fachhochschule der Bundesanstalt für Arbeit, Mannheim; Stefanie Jäger, Bremen; Helmut Stahl, Referatsleiter Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, Berlin
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Für jeden Bürger, für alle Betriebe, Behörden, Sozialleistungsträger, Verbände und Vereine sowie für sämtliche Ausbildungsbereiche spielt das Sozialrecht eine bedeutsame Rolle. Es hat in wachsendem Maße Eingang in die Lehrpläne und Ausbildungsregelungen der weiterführenden Schulen, Berufsschulen, Fach- und Berufsfachschulen, Verwaltungsschulen, Fachhochschulen und Universitäten gefunden. Das Sozialrecht ist auch ein fester Bestandteil der Weiterbildung.

Dieses bestens eingeführten und weit verbreiteten Standardlehrwerkes gibt einen schnellen Überblick über das umfangreiche und nicht immer leicht durchschaubare Gebiet des Sozialrechts. Zahlreiche Beispiele aus Rechtsprechung und Praxis vertiefen vor allem die Kernbereiche der Sozialversicherung und machen das leicht verständliche Buch somit vielseitig – beruflich, schulisch und privat – verwendbar.

Das Buch informiert zuverlässig, übersichtlich und systematisch gegliedert über die wichtigen sozialen Rechte des einzelnen und deren Voraussetzungen. Praxisgerechte Erläuterungen erleichtern das Verständnis der teilweise schwierigen Vorschriften. Die bewährte Gliederung und allgemeinverständliche Darstellung wurde beibehalten, ebenso die weiterführenden Hinweise.
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