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SGB IX Teil 1 Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen – Handkommentar
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Produktdetails

Loseblattwerk, 1442 Seiten, 14,8 x 21 cm, 1 Ordner

ISBN

978-3-503-09720-3

Stand

Stand 2017

SGB IX Teil 1 Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen

Handkommentar


Herausgegeben von Bernd Wiegand, Rechtsanwalt, Präsident des Hessischen Landessozialgerichts a.D. Bearbeitet von Gerhard Dalichau, Vizepräsident des Hessischen Landessozialgerichts a.D. Bernd Grüner, Direktor des Sozialgerichts Gießen, Roger Hohmann, Rechtsanwalt, Ministerialrat a.D.
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Die Rechtsvorschriften zur Rehabilitation und Eingliederung behinderter Menschen im SGB IX Teil 1 sind nicht immer sofort verständlich. Die Folge: Unsicherheiten bei der Beurteilung der Gewährung oder Ablehnung beantragter Leistungen. Die Lösung: Praxisgerechte Kommentierungen

Dieser kompakte Handkommentar zum SGB IX Teil 1 bietet Ihnen auf alle wirklich wichtigen Fragen verlässliche und sofort umsetzbare Antworten:
  • Welche Hilfen kommen im Einzelfall in Betracht? Finanzielle Hilfen oder solche aus dem Bereich der Rehabilitation?
  • Wie sehen die Abgrenzungen zu Leistungen der anderen Sozialleistungsträger aus, z. B. zur gesetzlichen Rentenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, aber auch zum Arbeitsförderungsrecht und zur Sozialhilfe?
  • Was ist zu beachten, wenn es zum Rechtsstreit kommt?
Sichern Sie sich genau die Informationen, die Sie für Ihre Arbeit wirklich brauchen:
  • das Recht der Rehabilitation und der Teilhabe behinderter Menschen – die Kommentierung „nur“ der §§ 1 bis 67 SGB IX,
  • den vollständigen Gesetzestext des SGB IX,
  • ein kontinuierlich fortgeführtes Gesetzesänderungsregister mit Hinweis auf die jeweilige Fundstelle sowie die konkreten Änderungen im Gesetz. So erhalten Sie einen schnellen Überblick über die gesetzlichen Änderungen in der Vergangenheit.

"Aufs Neue bestätigt sich, dass der "Wiegand" eine umfassende und zuverlässige Informationsquelle für Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, soweit es im SGB IX kodifiziert ist, bietet und dem Leser die Möglichkeit gibt, schnell eine gesicherte Antwort auf eine Frage aus diesem komplexen Rechtsgebiet zu finden."

Eva Kuhlmann, LWL-Integrationsamt Westfalen, Referatsleiterin, in: Behindertenrecht, 2/2013
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