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ElektroG – Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Kommentar
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Produktdetails

382 Seiten, 13 x 19,5 cm, fester Einband

ISBN

978-3-503-11017-9

Erscheinungstermin

26. Juni 2008

Reihe / Gesamtwerk

Aus der Reihe "Berliner Kommentare"
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ElektroG

Elektro- und Elektronikgerätegesetz Kommentar


Von Dr. jur. Rebecca Prelle, Syndikusanwältin bei der Berliner Stadtreinigung, Dr. jur. Holger Thärichen, Rechtsanwalt, und Dr. jur. Andrea Versteyl, Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Ist Ihr Super-Laufschuh ein Elektrogerät?

Vor drei Jahren ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten – kurz ElektroG - in Kraft getreten.

Das Gesetz bezweckt vor allem weniger Abfälle aus Elektro- und Elektronikgeräten und die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung und andere Formen der Verwertung. So soll die Umwelt weniger durch Schadstoffe aus Elektro- und Elektronikgeräten belastet werden.

Inzwischen sind weit über hundert Klagen zur Anwendung des Gesetzes beim zuständigen Verwaltungsgericht Ansbach anhängig. Denn die Frage, ob ein Gegenstand ein Elektrogerät im Sinne des ElektroG ist oder nicht, hat große wirtschaftliche Bedeutung für die „Inverkehrbringer“.

Dieser neue Berliner Kommentar erläutert ausführlich die einzelnen Vorschriften des ElektroG und setzt sich detailliert mit Anwendungsproblemen, Vollzugserfahrungen, Handlungsmöglichkeiten und den ersten gerichtlichen Entscheidungen auseinander.

Bereits mit dem „adidas-Urteil“!
Das Werk zeichnet sich weiterhin durch hohe Aktualität aus, denn es berücksichtigt bereits das erste Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Entsorgung von Elektroschrott vom 21. Februar 2008. Weiteres Plus: Er wurde von besonders erfahrenen Autoren verfasst:

Dr. Rebecca Prelle
war langjährig als Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Abfall-, Vergabe- und Kommunalabgabenrecht tätig. Seit Oktober 2007 berät sie als Syndikusanwältin die Berliner Stadtreinigungsbetriebe.

Dr. Holger Thärichen
war bis zum Jahr 2006 im Stabsbereich Grundsatzfragen/Recht der Berliner Stadtreinigungsbetriebe mit dem Schwerpunkt Umwelt- und Abfallrecht tätig. Seit 2007 berät er als Rechtsanwalt im Umwelt- und Abfallrecht.

Dr. Andrea Versteyl
ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht mit den Schwerpunkten Abfall- und Immissionsschutzrecht. Außerdem ist sie Vorsitzende des Beirats des Bayerischen Instituts für Angewandte Umweltforschung und -technik GmbH (BIfA), Lehrbeauftragte an der Universität Hannover und wissenschaftliche Leiterin der Berliner Abfallwirtschafts- und Energiekonferenzen.
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