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Produktdetails
150 Seiten, 15,8 x 23,5 cm, kartoniertISBN
978-3-503-12033-8Auflage
3., völlig neu bearbeitete Auflage 2010Erscheinungstermin
29. Januar 2010Programmbereich
Bürgerliches Recht, ZivilverfahrensrechtDownloads
Auflagen
Dieser Artikel ersetzt:Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern, 2., überarbeitete und erweiterte Auflage (978-3-503-07864-6)
Das Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern
Abstammung – Sorgerecht – Umgangsrecht – Namensrecht – Unterhalt
Von Prof. Dr. Martin Löhnig, Universität Regensburg, Andreas Gietl, Universität Regensburg und Mareike Preisner, Universität Regensburg
Prof. Dr. Martin Löhnig erörtert diese speziellen Regelungen ausführlich, aber dennoch so kurz und prägnant, dass Sie schnell einen profunden Überblick über die Materie gewinnen. Das gut verständliche Buch berücksichtigt umfassend die aktuelle Fachliteratur und Rechtsprechung (insbesondere die wichtigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts), beides auf dem Stand vom September 2009. Das neue Verfahrensrecht (FamFG) ist selbstverständlich vollständig eingearbeitet.
Die 3. Auflage dieses wichtigen Ratgebers erläutert vor allem die Themenbereiche
- Abstammung
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Namensrecht
- Unterhaltsrecht
- Erbrecht
- Staatsangehörigkeitsrecht
Prof. Dr. Martin Löhnig
ist Professor für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte an der Universität Regensburg und hat zahlreiche Beiträge zu familienrechtlichen Fragen in juristischen Fachzeitschriften, Handbüchern und Kommentaren veröffentlicht.
So beurteilten Fachkenner die Vorauflage:
"...wer sich schnell und zuverlässig über die Rechtsstellung des Kindes nichtverheirateter Eltern informieren möchte, findet in dem besprochenen Werk eine hervorragende Hilfe."
Notar Dr. Stefan Wehrstedt, Düsseldorf, in: Deutsche Notar-Zeitschrift 04/2005
"... Abschließend bleibt festzustellen, dass für jeden, der sich mit Fragen zum Recht des Kindes nicht miteinander verheirateter Eltern intensiv zu befassen hat, das Werk von Löhnig unverzichtbar ist."
Richter am AG Harald Vogel, Berlin, in: FPR Familie Partnerschaft Recht, 03/2005
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