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376 Seiten, vier farbige Abbildungen, 15,8 x 23,5 cm, kartoniertISBN
978-3-503-13756-5Erscheinungstermin
22. März 2013Programmbereich
RechtsgeschichteReihe / Gesamtwerk
Quellen und Forschungen zur Strafrechtsgeschichte (QuF), Band 10Downloads
insert_drive_file Inhaltsverzeichnis: Die Strafverfolgung der NS-Kriminalität am Landgericht Darmstadt
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Rechnung, Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express), SEPA-LastschriftDie Strafverfolgung der NS-Kriminalität am Landgericht Darmstadt
Von Dr. Volker Karl Hoffmann
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Die Bewertung der Verfolgung von NS-Kriminalität im Nachkriegsdeutschland ist umstritten. Es lassen sich für eine energische Verfolgung gleichermaßen zahlreiche Beispiele finden wie für nachlässige oder unterlassene Ermittlungen. In Hessen, wo die Strafverfolgung mit Unterstützung der Amerikaner schon im Sommer 1945 einsetzte, wurden alle NS-Prozesse als historisch wertvoll eingestuft und die Akten den Staatsarchiven übertragen.
Die Bestände im Staatsarchiv Darmstadt umfassen alle Arten von NS-Kriminalität, beginnend mit den Verbrechen während der Machtergreifung über die Verfolgung der Juden – mit dem Schwerpunkt der Reichspogromnacht – bis hin zu Deportation und Euthanasie und Verbrechen während der Endphase des NS-Regimes.
Ziel der vorliegenden Studie war, alle Verfahren für einen geschlossenen geographischen Raum, nämlich den Landgerichtsbezirk Darmstadt, vollständig zu dokumentieren und einer Analyse zu unterziehen.
Trotz einiger Unzulänglichkeiten kann im Ergebnis festgehalten werden: Nahezu jedem strafrechtlich relevanten Vorgang wurde energisch nachgegangen. Auch die Entnazifizierung stellte für die lokalen Täter der Pogromnacht eine wirksame Sanktion dar.
Die Bestände im Staatsarchiv Darmstadt umfassen alle Arten von NS-Kriminalität, beginnend mit den Verbrechen während der Machtergreifung über die Verfolgung der Juden – mit dem Schwerpunkt der Reichspogromnacht – bis hin zu Deportation und Euthanasie und Verbrechen während der Endphase des NS-Regimes.
Ziel der vorliegenden Studie war, alle Verfahren für einen geschlossenen geographischen Raum, nämlich den Landgerichtsbezirk Darmstadt, vollständig zu dokumentieren und einer Analyse zu unterziehen.
Trotz einiger Unzulänglichkeiten kann im Ergebnis festgehalten werden: Nahezu jedem strafrechtlich relevanten Vorgang wurde energisch nachgegangen. Auch die Entnazifizierung stellte für die lokalen Täter der Pogromnacht eine wirksame Sanktion dar.
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