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Produktdetails
XLII, 570 Seiten, 15,8 x 23,5 cm, fester EinbandISBN
978-3-503-21214-9Auflage
6., neu bearbeitete Auflage 2023Erscheinungstermin
02. Mai 2023Programmbereich
Bürgerliches Recht, ZivilverfahrensrechtReihe / Gesamtwerk
Aus der Reihe "Berliner Handbücher"Downloads
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Auflagen
Dieser Artikel ersetzt:Die Testamentsvollstreckung, 5., neu bearbeitete Auflage (978-3-503-18823-9)
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Rechnung, Kreditkarte (VISA, MasterCard, American Express), SEPA-LastschriftDie Testamentsvollstreckung
Handbuch für die gerichtliche, anwaltliche und notarielle Praxis
Von Prof. Dr. Dr. h.c. Walter Zimmermann, Honorarprofessor an der Universität Regensburg, Vizepräsident des Landgerichts a. D., Passau
Von d e m Experten im Erbrecht verfasst, übersichtlich und bis ins Detail an der Praxis ausgerichtet: In der rundum aktualisierten 6. Auflage seines Handbuchs erläutert Ihnen Prof. Dr. Dr. h. c. Walter Zimmermann das Verfahren, Zuständigkeiten und Kostenfragen inklusive vieler Sonderthemen rund um die Testamentsvollstreckung besonders anschaulich. Neben prägnanten Erläuterungen der einschlägigen Regelungen nach FamFG, GNotKG und EuErbVO bieten Ihnen auch die zahlreichen Formulierungshinweise für Erblasser nützliche Hilfestellungen für Ihren spezifischen Fall.
Alle Praxisthemen im Blick:
- Testamentsvollstrecker – Ernennung, Annahme und Ablehnung des Amts, Stellung, Aufgaben, Haftung
- Bestellung mehrerer Testamentsvollstrecker
- Ausführung der letztwilligen Verfügung des Erblassers
- Testamentsvollstreckung im Handels- und Gesellschaftsrecht
- Beendigung der Testamentsvollstreckung
- Steuerliche Fragen
- Stellung der Gläubiger
- Nachlassinsolvenzverfahren
- Aufgaben des Nachlassgerichts und des Grundbuchamtes
- Superbefreite Testamentsvollstrecker
- Konkurrenz mit Bevollmächtigten (Vorsorgevollmacht)
- Änderungen durch das seit 2023 reformierte Betreuungsrecht
RA Dr. Claus-Henrik Horn, FA ErbR, Düsseldorf, zur Vorauflage in: Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis (ErbR), 1/2020
„ … als zuverlässige Erkenntnisquelle für alle Fragen der Testamentsvollstreckung uneingeschränkt empfehlenswert.“
Notar a.D. Dr. Ulrich Bracker, Weilheim i.OB, zur Vorauflage in: Deutsche Notar-Zeitschrift (DNotZ), 5/2020
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