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Die SchwbVWO regelt die Wahl der Schwerbehindertenvertretung Diese Wahlen betreffen deutschlandweit 14.000 – 20.000 Schwerbehindertenvertretungen. Angesichts der erheblichen Kompetenzen der Schwerbehindertenvertretungen, so gerade auch bei dem Abschluss von Integrationsvereinbarungen, sind diese Wahlen für sehr viele Betriebe und Dienststellen von größter Bedeutung. Die daneben bestehenden Unsicherheiten aufgrund der durch die Rechtsprechung vorangetriebenen Auslegung der Wahlvorschriften werfen viele Fragen auf. Der nun vorliegende Kommentar erläutert die einzelnen Bestimmungen der Wahlordnung detailliert und praxisorientiert. Ein Anhang mit Wahlformularen und Wahlkalender bietet bestmögliche Unterstützung für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Realisierung der Wahlen.
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