„Mehr Wettbewerb für die Erneuerbaren Energien”
Besser wäre die sukzessive und geordnetere Abschaltung der Atomkraftwerke mit einer stärkeren Streckung gewesen. So hätte man den heutigen Mangel an Kraftwerkskapazitäten im Süden Deutschlands vermieden. Auch eine Synchronisierung der Abschaltung mit dem Netzausbau wäre sinnvoll gewesen. Zudem, so Schmidt weiter, ist mit dem Ziel, den Anteil der Erneuerbaren Energien bis 2050 auf 80 Prozent zu erhöhen, der Rückgang der Kohleverstromung vorprogrammiert.
„Ob es also wirklich klüger ist, die restlichen 20 Prozent des Stroms mit Erdgas zu produzieren als mit heimischer Braunkohle, muss in Frage gestellt werden”, fährt Schmidt fort.
Den Schritt, ab 2017 Windenergie und Energie aus Photovoltaik nahezu vollständig mit Ausschreibungen zu fördern, sieht Schmidt zwar als einen Schritt in Richtung stärkere Kosteneffizienz an. Allerdings komme dieser zu spät. Lösungsansätze sieht er dennoch: „Es wäre ideal, den europaweit betriebenen Emissionszertifikatehandel (ETS) auf andere Sektoren auszuweiten”, meint er hierzu.
Europäische Lösung
Zudem erfordern klimapolitische Erwägungen zumindest eine europäische Lösung. Dabei hätte die Ausweitung des europäischen Zertifikatehandels den Effekt, dass sich der Preis für Kohlendioxid durch entsprechende Mechanismen stabilisiert. Gleichzeitig würde die nationale Förderpolitik zurückgefahren.Keine Förderung etablierter Technologien
Das größte Problem der national ausgerichteten Förderpolitik durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wäre aber nicht, dass Korridore für die Kapazitätsausweitung einzelner Technologien fehlen: „Vielmehr besteht der Kardinalfehler darin, dass der Gesetzgeber im großen Stil Technologien fördert, die ihr Nischendasein längst hinter sich gelassen haben”, so Schmidt. Damit werde der technische Fortschritt nicht gefördert. Außerdem ließe sich so keine Industrie etablieren, die irgendwann auf eigenen Füßen stehen kann.Wettbewerb unter den Erneuerbaren Energien
So fordert Schmitt denn auch, die Erneuerbaren Energien in einen Wettbewerb untereinander zu schicken. Ebenso regt er eine Quotenregelung für grünen Strom an. Die Quoten sollten sich dabei exakt an den Ausbauzielen für Erneuerbare Energien orientieren. Auf diese Weise könne ein Überschießen der Ziele wohl verhindert werden.| Zur Person |
| Prof. Dr. Christoph M. Schmidt ist Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und Präsident des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI). |
Das Gespräch mit Prof. Dr. Christoph Schmidt führte Prof. Dr. Tilman Cosack, Herausgeber der Fachzeitschrift ER. Sie lesen das ausführliche Interview in der Ausgabe 3/16 der ER.
(ESV/bp)
Programmbereich: Energierecht