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Abgabepflicht zur E-Bilanz voraussichtlich ein Jahr später
10.11.2010
Ab 2011 sollte für Unternehmen nach § 52 Absatz 15 a EStG die Pflicht bestehen, für die nach dem 31. Dezember 2010 beginnenden Wirtschaftsjahre die elektronische Bilanz sowie die elektronische Gewinn- und Verlustrechnung (vgl. § 5 b Absatz 1 EStG) zusammen mit den Steuererklärungen an die Finanzämter zu übermitteln. Das soll nun verschoben werden.