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Anhangangaben und latente Steuern: IDW gibt Rechnungslegungshinweise
07.12.2010
Der Hauptfachausschuss des IDW hat den aufgrund des BilMoG neugefassten IDW Rechnungslegungshinweis „Anhangangaben nach § 285 Nr. 18 und 19 HGB zu bestimmten Finanzinstrumenten (IDW RH HFA 1.005)“ verabschiedet. Auch ein Hinweis zur Bilanzierung latenter Steuern bei Wohnungsunternehmen wurde beschlossen.