Auch im Home-Office unfallversichert
Die Abgrenzung zwischen versicherter und unversicherter Tätigkeit ist gerade im Home-Office nicht ganz einfach. Es stellt sich zum Beispiel die Frage, welche Wege im Home-Office versichert sind. Einige Urteile des Bundessozialgerichtes hat es dazu schon gegeben. So gelten die Wege zur Toilette oder zur Nahrungsaufnahme in der Küche als eigenwirtschaftliche Tätigkeiten und sind damit im Home-Office nicht versichert.
Was Unternehmen und Beschäftigte tun können, um die Arbeit im Home-Office sicher und gesund zu gestalten, dazu gibt die gesetzliche Unfallversicherung Tipps.
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