Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen
Besserer Informationsaustausch
Der Standard verpflichtet Finanzinstitute, Informationen über Finanzvermögen, das für Steuerpflichtige in Ländern und Gebieten verwaltet wird, die am Informationsaustausch teilnehmen, an die deutsche Steuerverwaltung zu melden. Durch Abschluss des sogenannten FATCA-Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika am 31. Mai 2013 wurde ebenfalls eine Regelung zum automatischen Austausch steuerlich relevanter, von Finanzinstituten erhobener Daten geschaffen, die für die Erhöhung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten sorgen soll.Umfassendes BMF-Schreiben
Um die daraus erwachsenen Verpflichtungen zu erfüllen, hat das Bundesministerium der Finanzen nun in seinem Newsletter vom 2. März 2017 auf das BMF-Schreiben vom 1. Februar 2017 verwiesen. In nicht weniger als 355 Randnummern regelt es die Details.Viele Informationen – unterteilt in 11 Hauptabschnitte
Nach Kurzerläuterungen zum Anwendungsbereich in Kapitel I werden in Kapitel II die betroffenen Finanzinstitute abgegrenzt. Es folgen der Abschnitt III zu den relevanten Finanzkonten und die Abschnitte IV – VI zu den Kontoinhabern und damit verbundenen Melde- und Sorgfaltspflichten.Die Abschnitte VII und VIII enthalten Einzelheiten zur Meldung bzw. eine Übergangsregelung bei der Berichtspflicht bei Zahlungen nicht teilnehmender Finanzinstitute für 2015 und 2016 (NPFFI). Nach weiteren Anwendungsbestimmungen in den Kapiteln IX und X endet das BMF-Schreiben mit dem amtlich vorgeschriebenen Datensatz (Abschnitt XI, Rdn. 355).
| Weiterführende Literatur |
| Über den Common Reporting Standard, kurz CRS, der OECD zur weltweiten Bekämpfung der Steuerhinterziehung hat Dr. Philipp Mittelberger in seinem Beitrag „Der automatische Informationsaustausch als eine neue Art der Vorratsdatenspeicherung” berichtet. |
(ESV/ps)
Programmbereich: Management und Wirtschaft