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BVI-Regeln für den Umgang mit Anlegerkapital jetzt allgemeinverbindlich
21.01.2010
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird ab sofort die Wohlverhaltensregeln des Bundesverbands Investment und Asset Management e.V. (BVI) bei der Auslegung der Verhaltenspflichten nach dem Investmentgesetz heranziehen.