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BaFin überarbeitet MaComp Vorgaben

25.06.2014
Nach Informationen der Börsen-Zeitung überarbeitet die BaFin derzeit die Vorgaben für die „Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG (MaComp ). Dadurch soll es für Banken schwieriger werden, Compliance-Aufgaben an externe Dienstleiter zu vergeben.
Nach Informationen der Börsen-Zeitung überarbeitet die BaFin derzeit die Vorgaben für die „Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG (MaComp). Dadurch soll es für Banken schwieriger werden, Compliance-Aufgaben an externe Dienstleiter zu vergeben.

Die BaFin will mit der Überarbeitung erreichen, dass die Überwachung der Konformität mit Gesetzen und Richtlinien im Zusammenhang mit dem Wertpapierhandelsgesetz Bankenintern erfolgen soll. Ausnahmen von dieser Regel soll es nur noch für klar definierte Fälle geben.

Hintergrund für diese Verschärfung sollen schlechte Erfahrungen mit einigen Banken sein, die Compliance-Aufgaben extern vergeben haben. Vor allem die schlechte Abstimmung zwischen  Institut und Dienstleister sorgten für Unstimmigkeiten. Durch die Neuregelung drohen steigende Kosten, was vor allem kleine und mittelgroße Institute treffen dürfte.

Die ganze Nachricht können Sie hier nachlesen.