Betriebsräte haben beim Arbeitsschutz Mitspracherecht
Eine Firma, die sich unter anderem mit der Installation und der Wartung von Aufzügen beschäftigt, hatte für ihren Betrieb in Hamburg die Pflichten beim Arbeitsschutz auf die dort beschäftigten Meister übertragen. Der Betriebsrat wurde nicht eingeschaltet. Das hatte die Arbeitnehmervertretung zu Recht moniert. Eine Rechtsbeschwerde des Unternehmens hatte vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht keinen Erfolg.
Quelle: BAG