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Weitergabe von PIN und TAN bei bankenunabhängigen Bezahlverfahren? (Foto: Jürgen Fälchle/Fotolia.com)
Kartellrecht

Bundeskartellamt: Online-Banking-Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft sind kartellrechtswidrig

ESV-Redaktion Recht
26.07.2016
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat einige Online-Banking-Bedingungen (AGB) der Deutschen Kreditwirtschaft für rechtswidrig erklärt. Danach beschränken diese AGB den Wettbewerb verschiedener bankenunabhängiger Anbieter von Bezahlverfahren im Internet.
„Im Kern geht es darum, ob auch bankenunabhängige Bezahlverfahren PIN und TAN einsetzen dürfen”, meint Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, hierzu.

Die festgestellte Rechtswidrigkeit bezieht sich auf die Vorgaben der Kreditwirtschaft zum Umgang mit den personalisierten Sicherheitsmerkmalen PIN und TAN.

Online-Banking-Kunden dürfen nach den angegriffenen AGB der deutschen Kreditwirtschaft bei bankenunabhängigen Bezahlverfahren gegenüber Zahlungsauslösediensten nicht ihre PIN und TAN einsetzen.

Sicherheitsbedenken der Kreditwirtschaft greifen nicht

Die Kreditwirtschaft hatte insoweit vor allem sicherheitstechnische Bedenken. Diese Befürchtungen teilt die Kartellbehörde nicht.

„Zwar muss die Sicherheit im Online-Banking gewährleistet sein. Die derzeitigen Regelungen sind aber kein notwendiger Teil eines konsistenten Sicherheitskonzepts der Banken”, führt Mundt weiter aus.

Damit behindert diese Regelung nach Auffassung der Wettbewerbshüter die Nutzung von bankenunabhängigen Bezahlverfahren erheblich. Die Anbieter dieser Bezahlverfahren haben ein Dienstleistungsangebot entwickelt, das eine Alternative zu den bereits etablierten Bezahlverfahren darstellt und ein Bedürfnis von Online-Kunden und Online-Händlern nach einer preiswerten und schnellen Zahlungsoption deckt.

BKartA setzt sofortige Vollziehung seines Beschlusses aus

Das BKartA hat sich in seinem Beschluss auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der beanstandeten Klauseln beschränkt und auf Antrag der Beteiligten die sofortige Vollziehung ausgesetzt.

Damit wird der Handlungsspielraum der Beteiligten bei der Umsetzung des Beschlusses nicht übermäßig durch Vorgaben der Kartellbehörde eingeschränkt.
 
Abestimmte AGB und Europäische Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) als Hintergrund
  • Deutsche Kreditwirtschaft verwendete aufeinander abgestimmte AGB: Die Deutsche Kreditwirtschaft und die mit ihr vereinten Verbände verwenden seit vielen Jahren gemeinsam abgestimmte AGB. Hierzu gehören auch die Sonderbedingungen für das Online-Banking. Die AGB wurden von der Deutschen Kreditwirtschaft beschlossen und ihren Spitzenverbänden zur Nutzung empfohlen. Zu den beteiligten Verbänden gehören der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken e.V. (BVR), der Deutsche Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) sowie der Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB). Die AGB werden flächendeckend von den deutschen Kreditinstituten verwendet.
  • Zahlungsauslösedienste sollen staatlicher Aufsicht unterstellt werden: Am 23.12.2015 hat der EU Gesetzgeber die Richtlinie (EU) 2015/2366 im EU-Amtsblatt veröffentlicht, auch PSD II genannt. Diese reguliert die Tätigkeit von bankenunabhängigen Bezahlverfahren und ist bis Anfang 2018 in nationales Recht umzusetzen. Damit soll ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen werden, der Zahlungsauslösedienste einer staatlichen Aufsicht unterstellt. Ebenso sind einheitliche technische Standards einzuhalten. 

Quelle: Pressemeldung des BKartA 

Auch interessant - KWG.digital: Neue Spielregeln für Zahlungsdienstleister

Weiterführende Literatur
Die Datenbank Investment, herausgegeben von Beckmann/Scholz/Vollmer, bietet das Fachwissen für das gesamte Investmentwesen und Kommentierungen zu den Rechtsvorschriften einschließlich der steuerrechtlichen Regelungen, Erläuterungen und Materialien der Kapitalverwaltungsgesellschaften und der Unternehmensbeteiligungs-gesellschaften. Im Einzelnen werden das KAGB, das InvStG, das UBGG oder die DerivateV erläutert. Vertieft behandelt werden aber auch die Schnittstellen zum KWG, WpHG und GwG.

(ESV/bp)

Programmbereich: Bank- und Kapitalmarktrecht