Cloud Computing: IDW zur Risikovorsorge
Verantwortung liegt bei den auslagernden Unternehmen
Bei allen Arten des Outsourcings und damit auch beim Cloud Computing verbleibt die Verantwortung für die Einhaltung der Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen bei den gesetzlichen Vertretern des auslagernden Unternehmens. Aus diesem Grund müssen die gesetzlichen Vertreter die aus dem Outsourcing entstehenden Risiken und die damit verbundenen Auswirkungen auf das interne Kontrollsystem des Unternehmens beachten. Hierzu zählen auch die Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung der steuerrechtlichen Anforderungen, insb. der Anforderungen der Abgabenodnung bzw. der mit dem BMF-Schreiben vom 14. November 2014 veröffentlichten GoBD an die Verarbeitung, den Zugriff und die Aufbewahrung ergeben.| Hinweis |
| IDW RS FAIT 5 ist schon ab dem 1. Januar 2016 anzuwenden. IDW Mitglieder können bis zur Veröffentlichung der vollständigen Stellungnahme in der Zeitschrift IDW Life in Heft 1/2016 in der gleichlautenden News exklusiv-Meldung (auf www.idw.de im Mitgliederbereich) eine Datei mit den Änderungen herunterladen. |