Countdown bis zur DS-GVO
Noch viel Nachholbedarf
Ganz am Anfang stehen auch am Stichtag noch vier Prozent der Unternehmen und zwei Prozent geben zu, sie werden bis dahin nicht einmal mit ersten Schritten begonnen haben. „Viele Unternehmen haben sich in der Vergangenheit zu wenig um den Datenschutz gekümmert und haben deshalb Nachholbedarf”, erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg. Gleichzeitig seien auch die Aufsichtsbehörden in der Pflicht. „Bei der Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung mangelt es von offizieller Seite bis heute an praktischen Hilfestellungen.”Kulanz der Behörden erwünscht und erhofft
Auch deshalb wäre der Wirtschaft ein kulantes Verhalten der Behörden willkommen. So plädieren vier von zehn befragten Unternehmen (41 Prozent) für eine verlängerte Schonfrist nach dem 25. Mai, bei der mögliche Sanktionen ausgesetzt würden. Knapp die Hälfte (49 Prozent) von ihnen wünscht sich, dass die Aufsichtsbehörden bei Verstößen zunächst nur zu Nachbesserungen auffordern sollten. Nur jedes hundertste Unternehmen sagt, dass die vorgeschriebenen Sanktionen ausgeschöpft werden sollten. „Auch für die Behörden muss das Motto zunächst einmal lauten: helfen statt bestrafen”, so Berg. Die zum Teil vagen Formulierungen der Verordnung dürften den Unternehmen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.Probleme bei der Umsetzung
Laut Umfrage sehen zwei von drei Unternehmen (66 Prozent), die sich mit der DS-GVO auseinandergesetzt haben, als größte Herausforderung bei der Umsetzung den schwer abschätzbaren Aufwand an. Im vergangenen Jahr sagten dies erst 54 Prozent. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) beklagt Rechtsunsicherheit (2017: 42 Prozent). Der Mangel an qualifizierten Mitarbeitern ist für ein Viertel (24 Prozent) eine große Herausforderung, im Jahr 2017 gaben dies 17 Prozent an. Auch nach der abgeschlossenen Umsetzung der DS-GVO planen viele Unternehmen mehr Ressourcen für den Datenschutz ein. 58 Prozent erwarten dauerhaft mehr Aufwand wegen der neuen Datenschutzregeln, knapp ein Drittel (32 Prozent) sogar deutlich mehr Aufwand. Kein einziges Unternehmen erwartet weniger Arbeit durch die neuen Datenschutzregeln. „Gerade für kleine und mittlere Unternehmen wird die DS-GVO auch langfristig zu deutlichen Belastungen führen”, so Berg.Die Präsentation zur Studie können Sie sich hier ansehen.
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| Handbuch Datenschutz und IT-Sicherheit Ab dem 25. Mai 2018 sind Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue BDSG geltendes Recht. So werden neben erweiterten Informations-, Rechenschafts- bzw. Meldepflichten künftig u.a. Datenschutz-Folgenabschätzungen oder das Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses relevant. Doch muss auch die Eignung organisatorischer und technischer Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig nachgewiesen werden. Um (Persönlichkeits-)Rechte zu wahren und kostspielige Bußgelder zu vermeiden. |
(ESV/ps)
Programmbereich: Management und Wirtschaft