Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR gilt nicht als Arbeitslohn
Dem ist der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 10. März 2016 - VI R 58/14 entgegengetreten.
Eigener Haftpflichtversicherungsschutz des Arbeitgebers kein lohnsteuerrechtlich erheblicher Vorteil für Arbeitnehmer
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH führen Vorteile, die sich lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen des Arbeitgebers erweisen, bei den Arbeitnehmern nicht zu Arbeitslohn. Dies war hier der Fall und daher haben die BFH-Richter die Beiträge der Rechtsanwalts-GbR zu ihrer eigenen Berufshaftpflichtversicherung nicht als Arbeitslohn angesehen.| Aktuelle Meldungen |
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Dies gelte ihrer Auffassung nach auch, soweit sich der Versicherungsschutz auf Ansprüche gegen die angestellten Rechtsanwälte erstrecke. Denn insoweit handele es sich um eine bloße Reflexwirkung der eigenbetrieblichen Betätigung der Rechtsanwalts-GbR. Die Erweiterung des Versicherungsschutzes diene dazu, der Rechtsanwalts-GbR einen möglichst umfassenden Schutz für alle bei ihr beschäftigten Rechtsanwälte zu gewähren, weil sie nur so erreichen könne, ihre Haftungsrisiken möglichst umfassend auf den Versicherer abzuwälzen.
In diesem Verfahren ging es um die eigene Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwalts-GbR. Übernimmt die GbR Beiträge für eine Berufshaftpflichtversicherung, die ein bei ihr angestellter Rechtsanwalt selbst abgeschlossen hat, liegt nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 26. Juli 2007 - VI R 64/06) lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn vor.
Das Urteil gilt nicht nur für Sozietäten in der Rechtsform der GbR, sondern z.B. auch für Einzelkanzleien mit angestellten Rechtsanwälten. Die Entscheidung des BFH kann ebenso für andere Berufsgruppen wie Steuerberater von Bedeutung sein.
| Weiterführende Literatur |
| Das Amtliche Lohnsteuer-Handbuch 2016 des BMF bietet dem Praktiker eine kompakte Zusammenstellung der für den Erhebungszeitraum 2016 relevanten amtlichen Texte zur Lohnsteuer: EStG, EStDV, LStDV, LStR. Es enthält zudem wichtige Hinweise, die auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, auf Schreiben des BMF und auf Rechtsquellen außerhalb des Einkommen- und Lohnsteuerrechts Bezug nehmen. Genau auf die Bedürfnisse der täglichen Praxis ausgerichtet, erleichtert das Werk dem Steuerpflichtigen und seinem Berater die Argumentation gegenüber der Finanzverwaltung. |
(ESV/fl)
Programmbereich: Steuerrecht