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er Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 7.Februar 2012 (Az. 1 StR 525/11) entschieden, dass bei Steuerhinterziehung von mehr als 1 Mio. € in der Regel eine Haftstrafe zu verhängen sei. Eine Bewährungsstrafe sei nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen möglich. „Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt mehr“, so Bundesanwalt Wolfgang Kalf in der mündlichen Verhandlung. Schon in seinem Grundsatzurteil vom 2. Dezember 2008 (Az. 1 StR 416/08) hatte der BGH härtere Strafen für Steuerhinterzieher gefordert – eine Entscheidung,die er jetzt bekräftigte.