Einsatzmöglichkeiten und Prüfkonzepte von KI in der Revision
Doch Einsatz und Nutzung von KI bringen neben Vorteilen auch Herausforderungen mit sich, erörtern Stefanie Bertele et al. in der Zeitschrift Interne Revision (ZIR) 2/23. Unabhängig von der eingesetzten Technologie seien die Erfüllung von regulatorischen Anforderungen in den Unternehmen sicherzustellen und ethische Bedenken zu berücksichtigen.
Ideal wäre aus Sicht der Autorinnen und Autoren ein einheitliches Verständnis über die entsprechenden Risiken. Dies erfordere das Messen, Prüfen und Vergleichen von bestimmten, ausschlaggebenden Attributen von KI-Systemen untereinander.
Ein derzeitiger Ansatz der Wissenschaft sei es, Systeme zu kategorisieren. Demnach lassen sich KI-Systeme folgenden Risikoklassen zuordnen:
- Klasse-0-Systeme müssen auf technischer Ebene nicht reguliert werden. Beispiel: Produktempfehlungssysteme für Kleidung.
- Klasse-1-Systeme sollten ständig überwacht werden, zum Beispiel durch eine Black-Box-Analyse, die keinen Zugriff auf den Code benötigt. Beispiel: Googles Suchmaschine.
- Klasse-2-Systeme sollten neben der ständigen Kontrolle auch mehrere Transparenzpflichten erfüllen. Beispiel: automatische oder unterstützende Entscheidungssysteme, die eingehende Bewerbungen auf einen Job bewerten.
- Klasse-3-Systeme dürfen als lernende Komponenten nur noch erklärende Modelle verwenden. Beispiel: Systeme, die innerhalb eines Betriebs versuchen, Arbeitnehmende nach zukünftigem Erfolg zu klassifizieren.
- Klasse-4-Systeme verursachen Entscheidungssituationen, die nicht durch algorithmische Entscheidungssysteme mit einer lernenden Komponente entschieden werden sollten. Beispiel: automatische Inhaftierung durch juristische Systeme.
Beim Auditieren liegt der Schwerpunkt auf der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und der Durchführung risikobasierter Prüfungen, führen die Autorinnen und Autoren aus. Zu den Herausforderungen zählten falsche Prüfungsplanung, Unwissenheit, sich ändernde Risiken, Vorurteile, Fehlausrichtung und verzerrte Datenstichproben.
Auditprozesse ließen sich so weiterentwickeln, dass KI-Systeme den Auditorinnen und Auditoren bei der Ermittlung von Mustern aus großen Datensätzen, bei der Risikobewertung, der Festlegung des Prüfumfangs und der frühzeitigen Erkennung potenzieller Cyberrisiken unterstützen.
Der vollständige ZIR-Beitrag ist hier abrufbar.
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