Gesetzgeber will Finanzmarktstabilisierung in Deutschland neu ordnen
Bereich „Nationale Abwicklungsbehörde der FMSA” wird Teil der BaFin
So soll der Bereich „Nationale Abwicklungsbehörde der FMSA” als eigenständiger Geschäftsbereich in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingegliedert werden. Hiervon verspricht sich die Regierung eine engere Zusammenarbeit der Bankenaufsicht und Bankenabwicklung, die operativ von der Aufsicht unabhängig ist.Verwaltung des Finanzmarktstabilisierungsfonds wird in Finanzagentur GmbH überführt
Die Aufgaben der FMSA, die die Verwaltung des Finanzmarktstabilisierungsfonds betreffen, werden in die Finanzagentur des Bundes integriert. Damit soll das Know-how beider Bereiche gebündelt werden. Gleichzeitig sieht Gesetzgeber hier weiteres Einsparungspotenzial bei der Refinanzierung.„Mit der noch engeren Verzahnung unserer Experten von FMSA, BaFin und Finanzagentur gehen wir einen weiteren Schritt”, führt der Parlamentarische Staatssekretär beim BMF, Jens Spahn MdB, hierzu aus. Er fügt hinzu: „Die Zusammenführung des Know-hows bringt neue Perspektiven und Impulse”.
Regelungen außerhalb der FMSA
Der Gesetzentwurf enthält auch einige Regelungsvorschläge, die nicht mit der FMSA zusammen hängen. Dies betrifft vor allem:- die Übernahme der Aufsicht über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder durch die BaFin.
- die Angleichungen des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) an europäische Vorgaben.
- die Änderung von Vergütungsregelungen für Banken zur Umsetzung neuer Leitlinien der europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA).
Regierungsentwurf des FMSA-Neuordnungsgesetzes (FMSANeuOG)
Quelle: Pressemeldung Nr. 17 des Bundesministeriums für Finanzen vom 20.07.2016
| Weiterführende Literatur |
| Die Datenbank Investment, herausgegeben von Beckmann/Scholz/Vollmer, bietet das Fachwissen für das gesamte Investmentwesen und Kommentierungen zu den Rechtsvorschriften einschließlich der steuerrechtlichen Regelungen, Erläuterungen und Materialien der Kapitalverwaltungsgesellschaften und der Unternehmensbeteiligungs-gesellschaften. Im Einzelnen werden das KAGB, das InvStG, das UBGG oder die DerivateV erläutert. Vertieft behandelt werden aber auch die Schnittstellen zum KWG, WpHG und GwG. |
Programmbereich: Bank- und Kapitalmarktrecht