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IDW: Prüfung von Finanzaufstellungen oder deren Bestandteilen, Prüfung von Abschlüssen für einen speziellen Zweck

25.02.2013
Das IDW hat zwei neue Entwürfe von Prüfungsstandards zur Stellungnahme veröffentlicht.

Das IDW hat zwei neue Entwürfe von Prüfungsstandards zur Stellungnahme veröffentlicht.

IDW EPS 490: Prüfung von Finanzaufstellungen oder deren Bestandteilen

Bislang existierten in Deutschland keine allgemeinen Verlautbarungen für die Prüfung einer vergangenheitsorientierten Finanzaufstellung, z.B. einer Bilanz oder GuV, oder deren Bestandteilen, z.B. einer Aufstellung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Zweck des am 23. Januar 2013 vom HFA verabschiedeten IDW EPS 490 ist es, dem Berufsstand eine fachliche Grundlage für solche Prüfungen zur Verfügung zu stellen.

IDW EPS 480: Die Prüfung von Abschlüssen für einen speziellen Zweck

In der Praxis werden vermehrt Aufträge außerhalb der klassischen Abschlussprüfung zur Prüfung vergangenheitsorientierter Finanzinformationen erteilt. Oftmals werden hierfür Rechnungslegungsgrundsätze für einen speziellen Zweck zugrunde gelegt, die darauf ausgerichtet sind, den Informationsbedürfnissen bestimmter Adressaten gerecht zu werden (z.B. Rechnungslegungsbestimmungen für die Steuerbilanz oder vertraglich vereinbarte Rechnungslegungsgrundsätze). Hiernach aufgestellte Abschlüsse bezeichnet man als Abschlüsse für einen speziellen Zweck. Der HFA hat am 23. Januar 2013 den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung von Abschlüssen für einen speziellen Zweck (IDW EPS 480) verabschiedet, der die Berufsauffassung zur Durchführung solcher Prüfungen darlegt.

IDW EPS 490 sowie IDW EPS 480 werden in Heft 3/2013 der IDW Fachnachrichten sowie im WPg-Supplement 1/2013 veröffentlicht. Die Downloads finden Sie auf der Website in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 30. September 2013.

Weitere Informationen: IDW