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Die Unternehmen müssen begründen, welche wirtschaftliche Entwicklung sie erwarten. (Foto: Blue Planet Studio/stock.adobe.com)
Nachgefragt bei Prof. Dr. Martin Tettenborn und Prof. Dr. Marco Canipa-Valdez

Informationsdefizite von Stakeholdern abbauen

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
12.08.2020
Goodwillbilanzierung rückt aktuell wieder in den Fokus. Die Werthaltigkeit des Goodwills wurde bereits im Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise vor zehn Jahren hinterfragt. Das Ergebnis war, dass in der Breite keine wesentlichen Abschreibungen zu beobachten waren. Aufgrund der Niedrigzinsphase wurden Akquisitionen gehäuft durchgeführt.
Jetzt wurde durch die Covid-19-Pandemie eine Krise induziert, die branchenübergreifend für Verwerfungen sorgt und viele Geschäftsmodelle in Frage stellt. Die ESV-Redaktion sprach zu diesem Thema mit Prof. Dr. Martin Tettenborn von der Fakultät Technik und Wirtschaft an der Hochschule Heilbronn und Prof. Dr. Marco Canipa-Valdez vom Institut für Finanzmanagement an der Fachhochschule Nordwestschweiz in Basel. Lesen Sie in Teil 2 des Interviews, worin insbesondere die Herausforderungen für die Corporate Governance liegen.

Welche Dokumentationspflichten bestehen?

Martin Tettenborn: Problematisch ist, dass die von den Aufsichtsräten zum Jahresende beschlossenen Wirtschaftspläne nicht mehr aktuell sind, da diese die Wirkung der Pandemie nicht antizipieren konnten. Für den Wertminderungstest müssen deshalb gesonderte Planungen erstellt werden, die mögliche Szenarien der wirtschaftlichen Entwicklung antizipieren. Es muss also begründet werden, welche wirtschaftliche Entwicklung das Unternehmen erwartet. Dies kann eine V-, U-, L- oder W-förmige Entwicklung sein. Problematisch ist es hier, dass diese Entwicklung ebenso für die Aktualisierung der Prognosen geschätzt und entsprechend dem Kapitalmarkt kommuniziert werden muss.

Wie gehen die Unternehmen in der Praxis damit um?

Marco Canipa-Valdez: Abschließende Aussagen sind noch zu früh. Ein Blick in die Quartalsberichterstattung, die ja entweder aus Quartalsberichten oder kürzeren Quartalsmitteilungen besteht, zeigt jedoch, dass Wertminderungen auf den Goodwill nicht gehäuft beobachtet werden konnten. Umfangreiche Aktualisierungen der Ergebnisprognosen liegen auch noch nicht vor. Wir erwarten, dass diesbezüglich der Halbjahresberichterstattung detaillierte Informationen zu entnehmen sein werden.

Welche Informationen sind in der aktuellen Berichterstattung zu erwarten?

Martin Tettenborn: Interessant dürfte es sein, wie tief Unternehmen sich bezüglich der Planung in die Karten schauen lassen und wie argumentiert wird, dass trotz Vorliegen von Wertminderungsindikatoren die erzielbaren Beträge der Cash-Generating-Units (CGU) oberhalb der entsprechenden Buchwerte liegen.

Worin liegen die Herausforderung für die Corporate Governance?

Martin Tettenborn: Bei kapitalmarktorientierten Unternehmen besteht in der Regel eine Trennung zwischen Eigentümern und Management und damit ein klassisches Prinzipal-Agent-Verhältnis. Die Eigentümer haben in der Regel nur Zugang zu den im Jahresabschluss kommunizierten Informationen – mit der Folge, dass Informationsasymmetrien zu Gunsten des Managements bestehen. Ebenso sind andere Kapitalmarktteilnehmer wie etwa potenzielle Investoren und Kreditgeber benachteiligt.

Besonders problematisch sind in diesem Zusammenhang Positionen wie der Goodwill, die ein erhebliches bilanzpolitisches Potenzial in Form von Ermessensspielräumen enthalten, da die Ausschöpfung dieses Potenzials für die Kapitalmarktteilnehmer nicht nachvollziehbar ist. Problematisch ist es, dass das Management im Sinne der Principal-Agent-Theorie zunächst seine individuellen, vorwiegend finanziellen Ziele verfolgt, was durch die Existenz von auf Kennzahlen der externen Rechnungslegung basierenden leistungsorientierten Vergütungssystemen verstärkt wird – beispielsweise das EBIT, das heißt einer Kennzahl nach möglicher Abschreibungen auf den Goodwill.

Eine opportunistische Unternehmensführung wird die Spielräume der Bilanzpolitik nutzen, um Erfolgsmaßnahmen im eigenen Interesse zu gestalten. Die Eigentümer hingegen sind an einer Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens interessiert, um die zukünftige Entwicklung des Unternehmens besser einschätzen zu können. Es muss letztendlich durch die Governance-Instanzen, also etwa Aufsichtsrat, Abschlussprüfer und Kapitalmarktaufsicht, sichergestellt werden, dass es zu einem Abbau dieser Asymmetrien kommt, wenngleich das Management eventuell wenig Interesse an einer Reduzierung bestehender Informationsasymmetrien hat. Die Finanzkrise 2008/09 hat jedoch eher gegenteiliges gezeigt, so dass in der Folgezeit zahlreiche Reformmaßnahmen initiiert wurden, deren Wirksamkeit sich nun in der aktuellen Krise zeigen muss.

Zur Person

Prof. Dr. Martin Tettenborn ist Professor an der Hochschule Heilbronn in der Fakultät Technik und Wirtschaft.

Prof. Dr. Marco Canipa-Valdez ist Professor am Institut für Finanzmanagement an der Fachhochschule Nordwestschweiz in Basel.

Lesen Sie in Teil 1 des Interviews, vor welche Herausforderungen die Corona-Pandemie Unternehmen stellt und wie sich Wertminderungstests sinnvoll umsetzen lassen.

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(ESV/fab)

Programmbereich: Management und Wirtschaft