Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Insolvenzrechtsreform: ESUG verabschiedet

29.11.2011
Mit dem ESUG soll die Fortführung von sanierungsfähigen Unternehmen erleichtert und damit der Erhalt von Arbeitsplätzen ermöglicht werden. Es kann nun zum Jahreswechsel in Kraft treten, da der Bundesrat ohne weitere Verweisungen am 25. November 2011 zugestimmt hat.