Nach schwerer Erkrankung zurück ins Arbeitsleben
Wichtige Schritte bereits während der Rehabilitation
„Im betrieblichen Eingliederungsmanagement haben wir oftmals schon während der Anschlussheilbehandlung Kontakt zum betroffenen Mitarbeitenden und den jeweiligen Betriebsleitungen“, erläutert Böing. „Und das ist auch sinnvoll, denn für die Ausrichtung der Rehabilitationsziele sind Angaben über die zu erwartenden beruflichen Belastungen von erheblicher Relevanz.“ Sind es beispielsweise schwere körperliche Tätigkeiten, Akkordtätigkeit, hohe Anforderungen an Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit, Verantwortung für Personen und Sachwerte, chronische Stressbelastung sowie Arbeiten unter extremen Temperatur- oder Witterungsverhältnissen sowie Lärmbelastung, die auf die erkrankte Person nach Rückkehr an ihren Arbeitsplatz zukommen, können Therapeutinnen und Therapeuten sowie Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der Anschlussheilbehandlung in geeigneter Weise darauf vorbereiten. „Wir verstehen BEM als Chance, Mittel und Wege zu finden, damit Mitarbeitende nach einer Erkrankung oder einem Unfall wieder auf die Beine kommen. Ohne BEM können geeignete Hilfen und Erleichterungen am Arbeitsplatz nur schwer ermittelt und umgesetzt werden. In persönlichen Gesprächen klären unsere Beraterinnen und Berater aber nicht nur, wie die bestehende Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann, sondern wie alle Beteiligten gemeinsam einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorbeugen können, um eine möglichst dauerhafte Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses zu gewährleisten“, führt Böing aus.Fakten zur stufenweisen Wiedereingliederung
Grundsätzlich sind Mitarbeitende während der Dauer einer stufenweisen Wiedereingliederung arbeitsunfähig krank. „Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit wird hier im Sinne des Krankenversicherungsrechtes gebraucht“, so Böing. Das bedeutet: Die zuletzt ausgeübte Beschäftigung kann wegen einer Krankheit nicht ausgeübt werden und es besteht ein Rechtsanspruch auf eine Geldleistung aus dem jeweiligen Leistungsrecht. Das können Kranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld oder auch Arbeitslosengeld sein. Über den Weg der stufenweisen Wiedereingliederung können bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit erkrankte Mitarbeitende individuell, schonend und kontinuierlich an die Belastungen ihres Arbeitsplatzes herangeführt werden. Sie erhalten damit die Möglichkeit, ihre Belastbarkeit entsprechend dem Stand der wiedererreichten Leistungsfähigkeit zu steigern. Während der stufenweisen Wiedereingliederung werden die Betroffenen in regelmäßigen Abständen von ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten auf die Auswirkungen untersucht. Das ist wichtig, denn ergeben die Untersuchungen eine Steigerung der Belastbarkeit, kann auch eine schnellere Anpassung der stufenweisen Wiedereingliederung vorgenommen werden. Stellt sich während der Wiedereingliederung heraus, dass nachteilige gesundheitliche Folgen erwachsen, dann werden die Belastungseinschränkungen ebenfalls angepasst. „Unsere Kolleginnen und Kollegen haben langjährige Erfahrungen mit verschiedenen Sozialversicherungsträgern und kooperieren eng mit den Bereichen Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie und Arbeitssicherheit. Daraus resultiert eine effiziente Vorgehensweise, die sowohl die Mitarbeitenden als auch die Arbeitgeber an wichtigen Punkten entlastet“, fasst Kathrin Böing das Leistungsspektrum im BEM-Team bei TÜV Rheinland zusammen.Umfassende Informationen zu Betrieblichen Wiedereingliederungsmaßnahmen finden sich unter www.tuv.com/bem
Das könnte Sie auch interessieren:
| Debeka-Statistik 2021 | 05.09.2022 |
| Erstmals auch Corona Grund für dauerhafte Berufsunfähigkeit | |
| Zum ersten Mal taucht Corona als Ursache für Berufsunfähigkeit in der Statistik der Debeka für das Jahr 2021 auf. Das bedeutet, dass im zweiten Pandemie-Jahr einige Versicherte wegen einer Covid-19-Infektion und deren Folgen dauerhaft nicht mehr ihrer beruflichen Tätigkeit nachkommen können und der Versicherer dafür eine Invalidenrente zahlt. mehr … | |
| IAQ-Report | 08.08.2022 |
| Chronische Erkrankungen: Ein Karrierekiller | |
| Wer chronisch krank wird, muss oft mit deutlichen Einkommenseinbußen rechnen. Zum einen wird die Karriere abgebremst oder kommt gar zum Stillstand. Zum anderen steigt das Risiko, arbeitslos oder erwerbsunfähig zu werden. mehr … | |
Programmbereich: Arbeitsschutz