Nachlassverbindlichkeit: Abfindungszahlung an potenziellen Erben abzugsfähig
Der nach dem Tod der Erblasserin vor dem Nachlassgericht geführte Streit um die Erbenstellung endete mit einem Vergleich. Darin nahm der Finanzberater seinen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins gegen Zahlung einer Abfindungssumme von 160.000 Euro durch die Eheleute zurück. Daraufhin wurde den Eheleuten ein gemeinschaftlicher Erbschein erteilt, der diese als (Mit-)Erben zu gleichen Teilen ausweist.
Das Finanzamt setzte gegen die Klägerin Erbschaftsteuer fest, ohne die anteilige Abfindungszahlung bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs zum Abzug zu berücksichtigen. Der von der Klägerin dagegen erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) statt.
Für Abzug keine korrespondierende Steuerbarkeit beim Empfänger erforderlich
Mit Urteil vom 15. Juni 2016 (Az. II R 24/15) bestätigte der Bundesfinanzhof (BFH) die Vorentscheidung des FG und wies die Revision des Finanzamtes ab.Die Abfindungszahlung, die der Erbe an den weichenden Erbprätendenten zur Beendigung eines gerichtlichen Rechtsstreits wegen Klärung der Erbenstellung entrichtet, ist nach Auffassung der Richter des BFH als Nachlassverbindlichkeit nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG abzugsfähig.
Ein Abzug von Erwerbskosten als Nachlassverbindlichkeiten setzt einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Erlangung des Erwerbs voraus. Der Begriff der Erwerbskosten ist dabei grundsätzlich weit auszulegen. Nach dem Urteil des BFH hängen Kosten, die dem letztendlich bestimmten Erben infolge eines Rechtsstreits um die Erbenstellung entstehen, regelmäßig unmittelbar mit der Erlangung des Erwerbs zusammen.
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Ein Grundsatz korrespondierender Steuerbarkeit besteht im Übrigen nicht. So steht dem Abzug als Nachlassverbindlichkeit beim Zahlenden nicht entgegen, dass beim Zahlungsempfänger kein der Erbschaftsteuer unterliegender Erwerb vorliegt. Daher verneint der BFH einen Widerspruch zu seiner Rechtsprechung, nach der beim weichenden Erbprätendenten, der eine Abfindungszahlung dafür erhält, dass er die Erbenstellung nicht mehr bestreitet, kein der Erbschaftsteuer unterliegender Erwerb vorliegt.
| Weiterführende Literatur |
| Das Werk Die Erbengemeinschaft von Notar Sebastian Ruhwinkel vermittelt einen Gesamtüberblick über das Recht der Erbengemeinschaft. Dabei wird ihre Entstehung und Verwaltung ebenso dargestellt, wie die Verfügung über Erbteile und die einvernehmliche bzw. streitige Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. |
(ESV/fl)
Programmbereich: Steuerrecht