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Alkoholfasten (BZgA)
Fastenzeit

Neue Online-Aktion der BZgA unterstützt bei einer alkoholfreien Fastenzeit

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/BZgA
01.03.2017
Eine Zeit lang weniger Alkohol trinken? Oder ganz ohne Alkohol auskommen? Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unterstützt mit der neuen Online-Fastenaktion von „Alkohol? Kenn dein Limit“ ab 1. März alle, die bis Ostern ihren Alkoholkonsum reduzieren oder ganz auf Alkohol verzichten wollen.
Die Fastenzeit ist für viele traditionell ein Zeitpunkt, um sich mit unlieb­samen Gewohnheiten auseinanderzusetzen.

Teilnahmebedingungen

für die Fastenaktion der BZgA „Kannst du ohne?“ im Rahmen der Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“

Wer ist Veranstalter der Fastenaktion?
- Veranstalter der Fastenaktion ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Maarweg 149-161, 50825 Köln. Die Aktion ist Bestandteil der Alkoholpräventionskampagne für Erwachsene "Alkohol? Kenn Dein Limit.", die von der BZgA durchgeführt wird.

Wer darf teilnehmen?
- Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme keine gesundheitlichen Einschränkungen im Hinblick auf riskanten Alkoholkonsum haben.

- Die Aktion wurde für erwachsene, gesunde Frauen und Männer konzipiert, die 18 Jahre alt und älter sind. Wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, sollten Sie mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt über Ihren Alkoholkonsum sprechen.

Wann findet die Aktion statt?

- Die Aktion beginnt mit der Fastenzeit am 01.03.2017 und endet am 15.04.2017 (Ostern). Die Anmeldung zur Aktion ist bereits ab dem 01.02.2017 möglich. Die Nutzerinnen und Nutzer können Ihr Profil bis zum 28.04.2017 einsehen.

Was ist bei der Teilnahme zu beachten?

- Die Teilnahme erfolgt ausschließlich durch die Registrierung auf der Webseite www.kenn-dein-limit.de. Bei der Registrierung müssen Sie eine gültige E-Mail-Adresse und Ihr Geburtsdatum angeben sowie einen Nutzernamen auswählen. Sofern Sie keinen Hinweis auf die Fastenaktion 2018 wünschen, werden Ihre Daten nach dem Ende der Aktion (28.04.2017) gelöscht.

- Vor ihrer Löschung werden sämtliche Nutzerdaten zu internen Dokumentationszwecken anonymisiert ausgewertet und das sowohl quantitativ als auch qualitativ.

- Die Aktion mit ihren begleitenden Angeboten dient den Nutzerinnen und Nutzern ausschließlich zur Selbstreflexion. Sie ist kein Therapieansatz bei einer Alkoholabhängigkeit und dient nicht dazu, problematischen Alkoholkonsum oder eine Alkoholabhängigkeit zu behandeln.

- Trinken Sie bereits seit mehreren Monaten oder gar Jahren täglich Alkohol bzw. wurde bei Ihnen bereits eine Alkoholabhängigkeit festgestellt, sollten Sie Ihren Alkoholkonsum nur unter ärztlicher Aufsicht reduzieren oder ganz beenden.

Programmbereich: Arbeitsschutz