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Neufassung der Biostoffverordnung

BPUVZ Heft 10/2012
25.10.2012
Ein Verordnungsentwurf zur Neufassung der Biostoffverordnung befindet sich zur Zeit in Abstimmung mit den Ressorts, den Ländern und den beteiligten Kreisen. Anlass für die Verordnung ist die EU-Richtlinie 2010/32/EU vom 10. Mai 2010. Sie enthält Regelungen zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor und ist bis Mai 2013 in nationales Recht umzusetzen.
Ein Verordnungsentwurf zur Neufassung der Biostoffverordnung befindet sich zur Zeit in Abstimmung mit den Ressorts, den Ländern und den beteiligten Kreisen. Anlass für die Verordnung ist die EU-Richtlinie 2010/32/EU vom 10. Mai 2010. Sie enthält Regelungen zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor und ist bis Mai 2013 in nationales Recht umzusetzen. Dies erfolgt durch eine Neufassung der Biostoffverordnung mit der diese auch an die wissenschaftliche und technische Weiterentwicklung angepasst, strukturell und sprachlich verbessert und mit anderen Arbeitsschutzverordnungen harmonisiert wird.

Artikel 1 des Verordnungsentwurfs dient insbesondere der Umsetzung der Richtlinie 2010/32/EU.

Zusätzlich werden Erleichterungen bei der Gefährdungsbeurteilung geschaffen für Tätigkeiten, bei denen die Infektionsgefährdung nachrangig ist und die Gefährdung ausschließlich bzw. vorrangig auf der sensibilisierenden bzw. toxischen Wirkung der Biostoffe beruht. Weiterhin werden die Fachkundeanforderungen konkretisiert. Dabei wird berücksichtigt, dass in Abhängigkeit von der Tätigkeit, der auszuübenden Funktion und der Höhe der Infektionsgefährdung unterschiedliche Anforderungen an das Qualifikationsniveau bestehen. Im Rahmen der Artikelverordnung erfolgt auch eine Änderung der Gefahrstoffverordnung. Anmerkungen zum Entwurf können an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat IIIb3, 53107 Bonn (IIIb3@bmas.bund.de) gerichtet werden.

Quelle: BMAS